5. Flächennutzungsplanänderung

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Bekanntmachung

über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggenburg

 

 

Bekanntmachung der  Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

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Die Gemeinde Roggenburg hat am 6. Juli 2026 die Aufstellung der 5. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Roggenburg in den Ortsteilen Unteregg, Schießen, Biberach, Schleebuch, Ingstetten, Roggenburg und Meßhofen  beschlossen.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 06.Oktober2026 den Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung gebilligt. 

Die nachfolgend aufgeführten und in den Übersichtsplänen dargestellten Änderungsbereiche sind Bestandteil des Entwurfs der  5. Flächennutzungsplanänderung  in der Fassung vom 06. Oktober 2026:

Ortsteil Unteregg, Gemarkung Schießen

Änderungsbereich „Ortsteil Unteregg – Dorfgebiet nordöstlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Unteregg – Dorfgebiet südöstlicher Ortsrand“

Ortsteil Schießen, Gemarkung Schießen

Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – Rücknahme Dorfgebiet im Bereich „Im Alber““
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – westlich „Geranienweg““
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – Bereich südlich „Anemonenweg““
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – Bebauungsplan „Wohngebiet Bollentenne West Schießen““
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – Anpassung an Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd-Ost Schießen““
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – südlicher Ortsrand“     
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – Entfall Fläche für Gemeinbedarf „Post““
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – nördlicher Ortsrand“  

Ortsteil Biberach, Gemarkung Biberach

Änderungsbereich „Ortsteil Biberach – nördlicher Ortsrand“    
Änderungsbereich „Ortsteil Biberach – westlicher Ortsrand“    
Änderungsbereich „Ortsteil Biberach – südwestlicher Ortsrand“             
Änderungsbereich „Ortsteil Biberach – südlicher Ortsrand „Am Lochgraben““
Änderungsbereich „Ortsteil Biberach – südöstlicher Ortsrand“

Ortsteil Schleebuch, Gemarkung Schießen

Änderungsbereich „Ortsteil Schleebuch – nordöstlicher Ortsrand „Am Schlehengraben““
Änderungsbereich „Ortsteil Schleebuch – nordwestlicher Ortsrand“

Ortsteil Roggenburg, Gemarkung Meßhofen

Änderungsbereich „Ortsteil Roggenburg – nordöstlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Roggenburg – Entfall Fläche für Gemeinbedarf „Post““

Ortsteil Ingstetten, Gemarkung Ingstetten

Änderungsbereich „Ortsteil Ingstetten – südwestlicher Ortsrand“            
Änderungsbereich „Ortsteil Ingstetten – Sportplatz“
Änderungsbereich „Ortsteil Ingstetten – südlicher Ortsrand „Am Wiesenfeld““
Änderungsbereich „Ortsteil Ingstetten – Rücknahme Dorfgebiet südöstlicher Ortsrand“
Änderungsbereich "Gemarkung Ingstetten - Biogasanlage"

Ortsteil Meßhofen, Gemarkung Meßhofen

Änderungsbereich „Ortsteil Meßhofen – nordwestlicher Ortsrand „Kapellenstraße““
Änderungsbereich „Ortsteil Meßhofen – nördlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Meßhofen – südöstlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Meßhofen – Rücknahme Dorfgebiet südlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Meßhofen – Erweiterung Dorfgebiet südlicher Ortsrand“

Änderungsbereiche „Ver- und Entsorgungsflächen“ im Gemeindegebiet

Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Abfall“, Gemarkung Biberach
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Wasser/Strom“, Gemarkung Biberach
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Wärme“, Gemarkung Meßhofen

Übernahme festgelegter naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen im Gemeindegebiet

Änderungsbereich Flur-Nr. 1646, 1647, 1648 Gemarkung Schießen
Änderungsbereich Flur-Nr. 1757 +1760/1, Gemarkung Schießen
Änderungsbereich Flur-Nr. 601, Gemarkung Schießen
Änderungsbereich Flur-Nr. 141, Gemarkung Schießen
Änderungsbereich Flur-Nr. 521/1 und 521, Gemarkung Biberach
Änderungsbereich Flur-Nr. 323 (Teilbereich), Gemarkung Ingstetten
Änderungsbereich Flur-Nr. 54, Gemarkung Ingstetten
Änderungsbereich Flur-Nr. 55 (Teilbereich), Gemarkung Ingstetten
Änderungsbereich Flur-Nr. 1024, 1022/2 (Teilbereiche), Gemarkung Meßhofen

Aktualisierung bestehender Trafostationen im Gemeindegebiet

Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Strom“, Gemarkung Biberach 
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Strom“, Gemarkung Schleebuch
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Strom“, Gemarkung Roggenburg
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Strom“, Gemarkung Ingstetten
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Strom“, Gemarkung Meßhofen

Anlass der vorliegenden 5. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan ist die Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und an bestehende Verhältnisse der Gemeinde Roggenburg in den Ortsteilen Unteregg, Schießen, Biberach, Schleebuch, Ingstetten, Roggenburg und Meßhofen zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Aktuelle Entwicklungsabsichten der Gemeinde haben die Notwendigkeit ergeben, den rechtswirksamen Flächen­nutzungsplan der Gemeinde Roggenburg zu ändern und zugleich eine aktualisierte Darstellung an bestehendes Baurecht im Gemeindegebiet vorzunehmen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung in den Ortsteilen Unteregg, Schießen, Biberach, Schleebuch, Ingstetten, Roggenburg und Meßhofen und die Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 6. Juli 2026 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 26. Oktober 2026 bis einschließlich 27. November 2026

im Internet unter https://www.roggenburg.de/bauen-gewerbe/bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Roggenburg, Prälatenhof 2, 89297 Roggenburg, Zimmer 11 während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus:

Montag            08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag         08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag    08.00 - 12.00 Uhr, 16.00 - 18.00 Uhr

Freitag               08.00 - 12.00 Uhr

Die Zahl der Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen der durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach §3 Abs.2 S.1 BauGB ist nicht erforderlich.

  Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Gemeindeverwaltung (bauamt@roggenburg.de) zu übermitteln. 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen Informationen

Verfasser

Themen

UmweltberichtKling Consult GmbH, Krumbach, 6. Juli 2026Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Fläche; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeLandratsamt Neu-Ulm, 14. August 2026Mensch: Immissionsschutz (Geruch aus Landwirtschaft, Lärm von Sport- und Gewerbenutzungen); Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Wegfall ökologisch hochwertiger Flächen und potenzieller Ausgleichsflächen; Orts- und Landschaftsbild: Ortsrandeingrünung; Wasser: faktisches Überschwemmungsgebiet, Starkregen, Wasserschutzgebiete, Entwässerungsgraben; Boden
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeWasserwirtschaftsamt Donauwörth, 20. August 2026Wasser: faktisches Überschwemmungsgebiet von Biber und Osterbach, Retentionsraum, Starkregen und wild abfließendes Wasser, bestehende und geplante Wasserschutzgebiete, Grundwasser und Trinkwasserversorgung; Boden: vorsorgender Bodenschutz, Bodenfunktionen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeBezirk Schwaben, Fachberatung für das Fischereiwesen, 28. Juli 2026Wasser: Oberflächengewässer, Gewässerrandstreifen, Niederschlagswasser, Wasserrahmenrichtlinie; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Gewässerökologie, Fischfauna, Ufergehölze
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim, 21. August 2026Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: angrenzender Wald, Baumfallbereich, Schutz des Waldes vor Feuer; Mensch: landwirtschaftliche Immissionen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeBayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 6. August 2026Sach- und Kulturgüter: Baudenkmäler im Planungsgebiet und in dessen Nähe
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeStaatliches Bauamt Krumbach, 3. August 2026Mensch: Lärm, Staub und Abgase von Staats- und Kreisstraßen, Anbauverbotszonen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeRegierung von Schwaben, höhere Landesplanungsbehörde, 17. August 2026Fläche und Boden: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen in Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft; Orts- und Landschaftsbild: Landschaftsbild und Erholung in Vorbehaltsgebieten für Erholung
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeRegionalverband Donau-Iller, 4. August 2026Fläche und Boden: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen in Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeIHK Schwaben, 30. Juli 2026Mensch: Nutzungskonflikt zwischen Gewerbe- und Wohngebiet (Immissionen)

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 S.1 Nr. 2 UmwRG( Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes)ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmender Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können(§3 Abs.3 BauGB).

Roggenburg, 19.10.2026

Gemeinde Roggenburg
Thomas Franke
Erster Bürgermeister

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Unterlagen zum Download: