5. Flächennutzungsplanänderung
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Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggenburg
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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Die Gemeinde Roggenburg hat am 6. Juli 2026 die Aufstellung der 5. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Roggenburg in den Ortsteilen Unteregg, Schießen, Biberach, Schleebuch, Ingstetten, Roggenburg und Meßhofen beschlossen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 06.Oktober2026 den Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung gebilligt.
Die nachfolgend aufgeführten und in den Übersichtsplänen dargestellten Änderungsbereiche sind Bestandteil des Entwurfs der 5. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 06. Oktober 2026:
Ortsteil Unteregg, Gemarkung Schießen
Änderungsbereich „Ortsteil Unteregg – Dorfgebiet nordöstlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Unteregg – Dorfgebiet südöstlicher Ortsrand“
Ortsteil Schießen, Gemarkung Schießen
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – Rücknahme Dorfgebiet im Bereich „Im Alber““
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – westlich „Geranienweg““
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – Bereich südlich „Anemonenweg““
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – Bebauungsplan „Wohngebiet Bollentenne West Schießen““
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – Anpassung an Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd-Ost Schießen““
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – südlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – Entfall Fläche für Gemeinbedarf „Post““
Änderungsbereich „Ortsteil Schießen – nördlicher Ortsrand“
Ortsteil Biberach, Gemarkung Biberach
Änderungsbereich „Ortsteil Biberach – nördlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Biberach – westlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Biberach – südwestlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Biberach – südlicher Ortsrand „Am Lochgraben““
Änderungsbereich „Ortsteil Biberach – südöstlicher Ortsrand“
Ortsteil Schleebuch, Gemarkung Schießen
Änderungsbereich „Ortsteil Schleebuch – nordöstlicher Ortsrand „Am Schlehengraben““
Änderungsbereich „Ortsteil Schleebuch – nordwestlicher Ortsrand“
Ortsteil Roggenburg, Gemarkung Meßhofen
Änderungsbereich „Ortsteil Roggenburg – nordöstlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Roggenburg – Entfall Fläche für Gemeinbedarf „Post““
Ortsteil Ingstetten, Gemarkung Ingstetten
Änderungsbereich „Ortsteil Ingstetten – südwestlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Ingstetten – Sportplatz“
Änderungsbereich „Ortsteil Ingstetten – südlicher Ortsrand „Am Wiesenfeld““
Änderungsbereich „Ortsteil Ingstetten – Rücknahme Dorfgebiet südöstlicher Ortsrand“
Änderungsbereich "Gemarkung Ingstetten - Biogasanlage"
Ortsteil Meßhofen, Gemarkung Meßhofen
Änderungsbereich „Ortsteil Meßhofen – nordwestlicher Ortsrand „Kapellenstraße““
Änderungsbereich „Ortsteil Meßhofen – nördlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Meßhofen – südöstlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Meßhofen – Rücknahme Dorfgebiet südlicher Ortsrand“
Änderungsbereich „Ortsteil Meßhofen – Erweiterung Dorfgebiet südlicher Ortsrand“
Änderungsbereiche „Ver- und Entsorgungsflächen“ im Gemeindegebiet
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Abfall“, Gemarkung Biberach
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Wasser/Strom“, Gemarkung Biberach
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Wärme“, Gemarkung Meßhofen
Übernahme festgelegter naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen im Gemeindegebiet
Änderungsbereich Flur-Nr. 1646, 1647, 1648 Gemarkung Schießen
Änderungsbereich Flur-Nr. 1757 +1760/1, Gemarkung Schießen
Änderungsbereich Flur-Nr. 601, Gemarkung Schießen
Änderungsbereich Flur-Nr. 141, Gemarkung Schießen
Änderungsbereich Flur-Nr. 521/1 und 521, Gemarkung Biberach
Änderungsbereich Flur-Nr. 323 (Teilbereich), Gemarkung Ingstetten
Änderungsbereich Flur-Nr. 54, Gemarkung Ingstetten
Änderungsbereich Flur-Nr. 55 (Teilbereich), Gemarkung Ingstetten
Änderungsbereich Flur-Nr. 1024, 1022/2 (Teilbereiche), Gemarkung Meßhofen
Aktualisierung bestehender Trafostationen im Gemeindegebiet
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Strom“, Gemarkung Biberach
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Strom“, Gemarkung Schleebuch
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Strom“, Gemarkung Roggenburg
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Strom“, Gemarkung Ingstetten
Änderungsbereich „Ver- und Entsorgungsfläche Strom“, Gemarkung Meßhofen
Anlass der vorliegenden 5. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan ist die Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und an bestehende Verhältnisse der Gemeinde Roggenburg in den Ortsteilen Unteregg, Schießen, Biberach, Schleebuch, Ingstetten, Roggenburg und Meßhofen zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Aktuelle Entwicklungsabsichten der Gemeinde haben die Notwendigkeit ergeben, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Roggenburg zu ändern und zugleich eine aktualisierte Darstellung an bestehendes Baurecht im Gemeindegebiet vorzunehmen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung in den Ortsteilen Unteregg, Schießen, Biberach, Schleebuch, Ingstetten, Roggenburg und Meßhofen und die Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 6. Juli 2026 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 26. Oktober 2026 bis einschließlich 27. November 2026
im Internet unter https://www.roggenburg.de/bauen-gewerbe/bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Roggenburg, Prälatenhof 2, 89297 Roggenburg, Zimmer 11 während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 16.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Die Zahl der Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen der durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach §3 Abs.2 S.1 BauGB ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Gemeindeverwaltung (bauamt@roggenburg.de) zu übermitteln.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
| Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
| Umweltbericht | Kling Consult GmbH, Krumbach, 6. Juli 2026 | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Fläche; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Landratsamt Neu-Ulm, 14. August 2026 | Mensch: Immissionsschutz (Geruch aus Landwirtschaft, Lärm von Sport- und Gewerbenutzungen); Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Wegfall ökologisch hochwertiger Flächen und potenzieller Ausgleichsflächen; Orts- und Landschaftsbild: Ortsrandeingrünung; Wasser: faktisches Überschwemmungsgebiet, Starkregen, Wasserschutzgebiete, Entwässerungsgraben; Boden |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, 20. August 2026 | Wasser: faktisches Überschwemmungsgebiet von Biber und Osterbach, Retentionsraum, Starkregen und wild abfließendes Wasser, bestehende und geplante Wasserschutzgebiete, Grundwasser und Trinkwasserversorgung; Boden: vorsorgender Bodenschutz, Bodenfunktionen |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Bezirk Schwaben, Fachberatung für das Fischereiwesen, 28. Juli 2026 | Wasser: Oberflächengewässer, Gewässerrandstreifen, Niederschlagswasser, Wasserrahmenrichtlinie; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Gewässerökologie, Fischfauna, Ufergehölze |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim, 21. August 2026 | Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: angrenzender Wald, Baumfallbereich, Schutz des Waldes vor Feuer; Mensch: landwirtschaftliche Immissionen |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 6. August 2026 | Sach- und Kulturgüter: Baudenkmäler im Planungsgebiet und in dessen Nähe |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Staatliches Bauamt Krumbach, 3. August 2026 | Mensch: Lärm, Staub und Abgase von Staats- und Kreisstraßen, Anbauverbotszonen |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Regierung von Schwaben, höhere Landesplanungsbehörde, 17. August 2026 | Fläche und Boden: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen in Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft; Orts- und Landschaftsbild: Landschaftsbild und Erholung in Vorbehaltsgebieten für Erholung |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Regionalverband Donau-Iller, 4. August 2026 | Fläche und Boden: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen in Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | IHK Schwaben, 30. Juli 2026 | Mensch: Nutzungskonflikt zwischen Gewerbe- und Wohngebiet (Immissionen) |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 S.1 Nr. 2 UmwRG( Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes)ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmender Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können(§3 Abs.3 BauGB).
Roggenburg, 19.10.2026
Gemeinde Roggenburg
Thomas Franke
Erster Bürgermeister
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Unterlagen zum Download:

