Förderung einer Erstbauberatung durch ein Architekturbüro

Die Gemeinde Roggenburg hat mit Wirkung zum 01.01.2025 eine Richtlinie zur Förderung einer Erstbauberatung erlassen.

Ziel ist es, Bau- bzw. Sanierungsinteressierten für Gebäude und Baulücken im Gemeindegebiet eine Beratung und gutachterliche Unterstützung in gestalterischen, baulichen, energetischen, wirtschaftlichen und denkmalpflegerischen Fragen zu ermöglichen in Form von Beratungsgutscheinen.

Mithilfe der Förderrichtlinie sollen monetäre Anreize angeboten werden, die Aktivierung von Leerständen und Baulücken anzugehen und damit die Innenentwicklung in unserer Gemeinde zu fördern.

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Erstbauberatung - Unterstützung beim Sanieren und Bauen im Bestand

Im Rahmen der Förderrichtlinie kann ein Zuschuss bei der Gemeinde Roggenburg beantragt werden.

Wird ein Zuschuss gewährt, dann können Sie im Rahmen eines Beratungsgutscheins gemeinsam mit einem Architekturbüro erste Umsetzung- oder Gestaltungsideen für Ihr Objekt erarbeiten. Die Beratung pro Objekt umfasst maximal 600 €. Der Beratungsgutschein ist maximal 6 Monate gültig. Zur Wahl stehen Architekturbüros aus der Region, aus denen Sie frei wählen können. 

Voraussetzungen, Umfang, Inhalte:

  • Das Gebäude ist mindestens 25 Jahre alt. 
  • Das Gebäude bzw. die Baulücke liegt im Innenort und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
  • Ausgenommen sind Gebiete mit anderen Fördermöglichkeiten wie z.B. in Meßhofen im Rahmen des derzeit laufenden Innenentwicklungskonzepts
  • mögliche Inhalte der Beratung: Fragen zur Gebäudesanierung, Umsetzbarkeit der angedachten Maßnahme, vor allem auch unter Berücksichtigung von lokalen und regionalen Bauweisen, grobe Ermittlung des erforderlichen Budgets, Aufzeigen von Fördermöglichkeiten

Die detaillierten Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie.

 

Die Umsetzung der Richtlinie incl. Förderantrag ist derzeit in Arbeit. Aktuell können noch keine Anträge gestellt werden. Wir bitten um Verständnis.