Gebühren und Abgaben

Für alle u.a. Gebühren und Abgaben der Gemeinde Roggenburg erhalten Sie entsprechende Bescheide. Die fälligen Beträge können Sie entweder an die Gemeinde fristgerecht überweisen oder Sie erteilen uns eine Abbuchungs-/Einzugsermächtigung (SEPA-MANDAT). Das Formular dazu finden Sie online im RATHAUS DIGITAL: ...EINZUGSERMÄCHTIGUNG...

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* Abwassergebühr

  • ungeklärtes Schmutzwasser und Niederschlagswasser je m² 2,14 Euro
  • Niederschlagswasser ohne Schmutzwasser je m² 0,87 Euro
  • Kleineinleiter / Einwohner 17,90 Euro Jahresgebühr
  • Anlieferung von Fäkalschlamm (ab 01.09.2017)
    Entsorgungsgebühr 37,21 €/m³

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* Wassergebühren - ab 01.01.2023

Verbrauchsgebühr je m³ 2,60 Euro + 7% MwSt = 2,78 Euro

zuzüglich Grundgebühr wie folgt:

  • Grundgebühr Zähler Q3 bis 4 m³/h / Qn bis 2,5 m³/h:  96,00 Euro + 7% MwSt = 102,72 Euro/Jahr
  • Grundgebühr Zähler Q3 bis 10 m³/h / Qn bis 6 m³/h:  240,00 Euro + 7% MwSt = 256,80 Euro/Jahr
  • Grundgebühr Zähler Q3 bis 16 m³/h / Qn bis 10 m³/h:  384,00 Euro + 7% MwSt = 410,88 Euro/Jahr
  • Grundgebühr Zähler Q3 über 16 m³/h / Qn über 10 m³/h:  564,00 Euro + 7% MwSt = 603,48 Euro/Jahr

Weitere Informationen zu den aktuellen Wassergebühren:

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* Müllabfuhrgebühren

Gebühren je Monat bei 14-tägiger Leerung

  • 60 Liter bei 1 Person auf dem Grundstück  10,50 EURO  -  (ab 01.01.2024: 10,00 EURO)
  • 60 Liter 12,60 EURO  -  (ab 01.01.2024: 12,00 EURO)
  • 80 Liter 16,80 EURO  -  (ab 01.01.2024: 16,00 EURO)
  • 120 Liter 25,20 EURO  -  (ab 01.01.2024: 24,00 EURO)
  • 240 Liter 50,30 EURO  -  (ab 01.01.2024: 48,00 EURO)
  • 360 Liter 75,50 EURO  -  (ab 01.01.2024: 72,10 EURO)
  • 1.100 Liter 230,70 EURO  -  (ab 01.01.2024: 220,20 EURO)
  • 70 Liter Müllsack 7,00 EURO  -  (ab 01.01.2024: 6,00 EURO)
  • 70 Liter Windelsack 3,50 EURO  -  (ab 01.01.2024: 3,00 EURO)

 

* Bauschuttentsorgung

Kleinmengen bis 1/2 m³ auf dem gemeindlichen Wertstoffhof gegen Barzahlung möglich. Pro Eimer Bauschutt (max. 15 Liter) beträgt die Gebühr 2,00 €. Bei loser Anlieferung wird eine Gebühr von 20,- Euro je 1/4 m³ erhoben.

* Grüngutentsorgung

Für die Entsorgung von Grünabfällen aus anschlusspflichtigen Grundstücken werden bei Selbstanlieferung auf dem Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen keine Gebühren erhoben.
Die Entsorgung von Wurzelstöcken ist gebührenpflichtig. Pro angefangenem 1/2 m³ werden 13,50 Euro berechnet

* Sperrmüllentsorgung

Ab 2016 gibt es auf dem Wertstoffhof keine Sammelaktionen mehr. Einmal im Jahr holt die Fa. Knittel gegen Gebühr Sperrmüll bei Ihnen zu Hause ab. Details siehe Abfallkalender.

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* Hundesteuer 

  • erster Hund 45,00 Euro
  • zweiter Hund 65 Euro
  • weitere Hunde 75 Euro
  • Kampfhunde und gefährliche Hunde 500,00 Euro

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* Grundsteuer und Gewerbesteuer

  • Grundsteuer A 380 v. H.
  • Grundsteuer B 360 v. H. 
  • Gewerbesteuer 330 v. H.

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* Bestattungs-, Grab- und Leichenhausbenutzungsgebühren

 

* Bestattung

  • Ausheben eines Allgemeingrabes 435,00 Euro
  • Ausheben eines Allgemeingrabes (Tiefbestattung) 480,00 Euro
  • Ausheben eines Kindergrabes 280,00 Euro
  • Ausheben eines Urnengrabes 205,00 Euro
  • Ausheben eines Sternenkindgrabes 205,00 Euro

* Grabgebühr

  • Grab mit einer Grabstelle bei einer Ruhezeit von 25 Jahren  1.350,00 Euro (ab 01.01.2024: 1.550,00 Euro)
  • Grab mit zwei Grabstellen bei einer Ruhezeit von 25 Jahren  2.675,00 Euro (ab 01.01.2024: 3.125,00 Euro)
  • Grab mit drei Grabstellen bei einer Ruhezeit von 25 Jahren 4.025,00 Euro (ab 01.01.2024: 4.675,00 Euro)
  • Allgemeingrab mit verkürzter Ruhefrist (Kindergrab) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 675,00 Euro (ab 01.01.2024: 780,00 Euro)
  • Urnengrab (klein) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 540,00 Euro (ab 01.01.2024: 630,00 Euro)
  • Urnengrab (mittel) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 675,00 Euro (ab 01.01.2024: 780,00 Euro)
  • Urnengrab (groß) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 810,00 Euro (ab 01.01.2024: 930,00 Euro)
  • Sternenkindergrab bei einer Ruhezeit von 7 Jahren 336,00 Euro (ab 01.01.2024: 392,00 Euro)
  • Grab im Ruheobstgarten bzw. Urnenwiese bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 1.335,00 Euro (ab 01.01.2024: 1.560,00 Euro)

* Leichenhausbenutzungsgebühr

  • Gebühr je Sargaufbahrung 210,00 Euro (entfällt zum 31.12.2023)
  • Einstellung einer Urne 100,00 Euro (entfällt zum 31.12.2023)
  • Vorhaltegebühr Leichenhaus je Beisetzung 100,00 Euro (neu zum 01.01.2024)
  • Gebühr Benutzung Leichenhaus je Tag 50,00 Euro (neu zum 01.01.2024)

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*Turnhalle Roggenburg

Benutzungsgebühr

  • 7,00 € je Stunde für alle gemeindlichen Vereine, Sportgemeinschaften, etc.
  • 12,00 € je Stunde für alle auswärtigen Vereine, Nutzer, Sportgemeinschaften und kommerzielle gemeindlichen Nutzer