Gebühren und Abgaben
Für alle u.a. Gebühren und Abgaben der Gemeinde Roggenburg erhalten Sie entsprechende Bescheide. Die fälligen Beträge können Sie entweder an die Gemeinde fristgerecht überweisen oder Sie erteilen uns eine Abbuchungs-/Einzugsermächtigung (SEPA-MANDAT). Das Formular dazu finden Sie online im RATHAUS DIGITAL: ...EINZUGSERMÄCHTIGUNG...
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* Abwassergebühren – ab 01.01.2025 "gesplittete Abwassergebühr"
- Niederschlagswassergebühr je m² 0,21 Euro
- Schmutzwassergebühr je m³ 2,07 Euro
zuzüglich Grundgebühr wie folgt:
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 4 m³/h / Qn bis 2,5 m³/h: 72,00 Euro / Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 10 m³/h / Qn bis 6 m³/h: 180,00 Euro / Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 16 m³/h / Qn bis 10 m³/h: 288,00 Euro / Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 über 16 m³/h / Qn über 10 m³/h: 432,00 Euro / Jahr
Anleitung zur Ermittlung der versiegelten Flächen für die Niederschlagswassergebühr:
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* Wassergebühren - ab 01.01.2026
Verbrauchsgebühr je m³ 2,33 Euro + 7% MWSt = 2,49 Euro
zuzüglich Grundgebühr wie folgt:
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 4 m³/h / Qn bis 2,5 m³/h: 96,00 Euro + 7% MwSt = 102,72 Euro/Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 10 m³/h / Qn bis 6 m³/h: 240,00 Euro + 7% MwSt = 256,80 Euro/Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 bis 16 m³/h / Qn bis 10 m³/h: 384,00 Euro + 7% MwSt = 410,88 Euro/Jahr
- Grundgebühr Zähler Q3 über 16 m³/h / Qn über 10 m³/h: 564,00 Euro + 7% MwSt = 603,48 Euro/Jahr
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* Hundesteuer - ab 01.01.2026
- erster Hund 55,00 Euro
- zweiter Hund 75,00 Euro
- weitere Hunde 85,00 Euro
- Kampfhunde und gefährliche Hunde 750,00 Euro
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* Grundsteuer und Gewerbesteuer
- Grundsteuer A 560 v. H.
- Grundsteuer B 260 v. H.
- Gewerbesteuer 350 v. H.
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* Bestattungs-, Grab- und Leichenhausbenutzungsgebühren - ab 01.01.2026
* Bestattung
- Ausheben eines Allgemeingrabes 485 €
- Ausheben eines Allgemeingrabes (Tiefbestattung) 530 €
- Ausheben eines Kindergrabes bis zum 10. Lebensjahr 330 €
- Ausheben eines Urnengrabes 255 €
- Ausheben eines Sternenkindgrabes 255 €
* Grabgebühr
- Grab mit einer Grabstelle bei einer Ruhezeit von 25 Jahren 2.600 €
- Grab mit zwei Grabstellen bei einer Ruhezeit von 25 Jahren 5.225 €
- Grab mit drei Grabstellen bei einer Ruhezeit von 25 Jahren 7.825 €
- Allgemeingrab mit verkürzter Ruhefrist (Kindergrab) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 1.305 €
- Urnengrab (klein) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 1.050 €
- Urnengrab (mittel) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 1.305 €
- Urnengrab (groß) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 1.560 €
- Sternenkindergrab bei einer Ruhezeit von 7 Jahren 651 €
- Grab im Ruheobstgarten bzw. Urnenwiese bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 2.610 €
* Leichenhausbenutzungsgebühr
- Vorhaltegebühr Leichenhaus je Beisetzung 150 €
- Gebühr Benutzung Leichenhaus je Tag 100 €
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*Turnhalle Roggenburg
Benutzungsgebühr
- 7,00 Euro je Stunde für alle gemeindlichen Vereine, Sportgemeinschaften, etc.
- 12,00 Euro je Stunde für alle auswärtigen Vereine, Nutzer, Sportgemeinschaften und kommerzielle gemeindlichen Nutzer

