Bebauungsplan "Bollentenne West" im Ortsteil Schießen

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Bebauungsplan Bollentenne West - Plangebiet

Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplans und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan

“Bollentenne West“

Ortsteil Schießen – Gemeinde Roggenburg

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Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.05.2025 beschlossen, den Bebauungsplan “Bollentenne West" OT Schießen Gemeinde Roggenburg aufzustellen.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des Ortsteils Schießen der Gemeinde Roggenburg und wird über die Ortsstraßen Edelweißweg und Silberdistelweg erschlossen. Das Plangebiet besitzt eine Fläche von ca. 2,64 ha.

Zweckbestimmung  Allgemeines Wohngebiet WA
Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist. Die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 Ziff. 1;2;3;4 und 5 BauNVO sind nicht zugelassen.

Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans
Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Schießen):
Fl.-Nrn. 217; 217/1; 217/2 217/3; 217/4; 218 Teilfläche (Silberdistelweg); 223; 223/1; 223/2; 228; 228/1; 228/2; 228/3; 228/4; 230; 230/2; 230/3; 230/4; 230/5; 230/6

Der Bebauungsplan “Bollentenne West" OT Schießen Gemeinde Roggenburg wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist durchgeführt.

Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans “Bollentenne West" OT Schießen Gemeinde Roggenburg bestehend aus vorläufiger Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.06.2026 werden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Zeit vom

vom 15.06.2026 bis einschließlich 14.07.2026

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Roggenburg unter (https://roggenburg.de/bauen-gewerbe/bauleitplanung) einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Roggenburg, Prälatenhof 2, 89297 Roggenburg, Zimmer 11 während der allgemeinen Geschäftszeiten einzusehen. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

 

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplans - Entwurf
  • Begründung und Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans - Entwurf
  • eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter, im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    o     Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm, Neu-Ulm, vom 04.03.2026
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    o    Aussagen zum Immissionsschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    o     Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm, Neu-Ulm, vom 04.03.2026
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    o    Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    o     Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm, Neu-Ulm, vom 04.03.2026
    o    Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 11.02.2026.
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    o    Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung.
    o    Aussagen zum vorsorgenden Bodenschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    o     Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm, Neu-Ulm, vom 04.03.2026
    o    Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 11.02.2026.
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    o    Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.
    o    Aussagen zum Grundwasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    o    keine

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    o    keine

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    o    keine

 

Neben dem Umweltbericht liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:

  • Baugrundgutachten, Erschließung Baugebiet „Bollentenne West“, Schießen Gemeinde Roggenburg, Gutachten – Projekt-Nr. 7815-202-KCK vom 01. April 2026, des IB Kling Consult GmbH Baugrundinstitut - Bodenmechanisches Labor Burgauer Straße 30 86381 Krumbach, Tel. 08282-994-0, kc@klingconsult.de
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Bollentenne West Schießen“ in der Gemeinde Roggenburg, Bericht-Nr. ACB-0526-266154/01 Stand 08.05.2026des IB ACCON GmbH, Gewerbering 5, 86926 Greifenberg
  • der Auszug aus dem Nachweis Ökofläche zum Ökokonto Fl. Nr. 521 Gemarkung Biberach (Ökokonto der Gemeinde Roggenburg Stand 09.07.2024/ 2025) einschließlich Nachweis Ökofläche zum Ökokonto Fl. Nr. 521 Gemarkung Biberach - Erläuterungsbericht Fassung 15.09.2023-

 

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (bauamt@roggenburg.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf Bebauungsplan “Bollentenne West" OT Schießen Gemeinde Roggenburg.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Roggenburg, den 11.06.2026

Gemeinde Roggenburg
Thomas Franke
Erster Bürgermeister

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Unterlagen zum Download: