Bauformulare: Antrag, Beschreibung, Hinweise & Co

Worum geht's?

Sie wollen einen Bauantrag stellen und suchen die passenden Formulare?

Die wichtigsten Formulare sind:

  • Anlage 1 - Antrag auf Baugenehmigung / Antrag auf Abgrabungsgenehmigung
  • Anlage 2 - Baubeschreibung
  • Erläuterungen zum Ausfüllen eines Bauantrags
  • Merkblatt zur Nachbarbeteiligung in der Baugenehmigung
  • Anlage 4 - Anzeige der Beseitigung / Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals
  • Anlage 8 - Anzeige der Nutzungsaufnahme

Diese und weitere Formulare rund um den Bauantrag und die Baugenehmigung finden Sie direkt auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr !

Was wird benötigt?

Der Bauantrag besteht mindestens aus folgenden Unterlagen/Formularen:

  • Anlage 1 - Antrag auf Baugenehmigung
  • Anlage 2 - Baubeschreibung
  • Berechnungen zu Wohnfläche/Nutzfläche etc.
  • amtlicher Lageplan samt Nachbarschaftsverzeichnis (Auszug aus dem Katasterwerk)
  • Planzeichnungen und Ansichten
  • Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen für Baugenehmigung oder für Bauabgang
  • weitere Unterlagen sind ggf. nötig, abhängig vom Einzelfall (z.B. Standsicherheitsnachweis, Nachweis Brandschutz o.ä.)
  • Bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sind darüber hinaus Berechungen des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung nötig. Sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten werden ist ein Antrag auf Befreiung zu stellen. Dieser Antrag ist zu begründen.

Ihren Bauantrag müssen Sie 3-fach und vollständig unterschrieben bei der Gemeinde Roggenburg einreichen.

Zur Unterschrift bzw. Beteiligung der Grundstücksnachbarn beachten Sie bitte das „Merkblatt zur Nachbarbeteiligung in der Baugenehmigung".

Was passiert mit dem Antrag?

Im normalen Baugenehmigungsverfahren wird Ihr Antrag nach Behandlung im Gemeinderat dem Landratsamt Neu-Ulm zur weiteren Bearbeitung zugesandt. Bis zur Erteilung einer Baugenehmigung kann es dadurch mehrere Monate dauern.

Beim sog. Freistellungsverfahren (nur möglich im Bereich eines Bebauungsplanes) erhalten Sie innerhalb eines Monats Nachricht.

Was kostet die Genehmigung?

Die Genehmigung ist kostenpflichtig und wird Ihnen direkt vom Landratsamt in Rechnung gestellt. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Art Ihres Bauvorhabens.

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