Abmeldung zur Hundesteuer

Worum geht's?

Wenn Ihr Hund verendet ist, getötet wurde, anderweitig abgegeben wurde oder Sie aus der Gemeinde verzogen sind, so müssen Sie dies der Gemeinde melden.

Mit diesem Online-Verfahren können Sie diese Abmeldung einfach und schnell erledigen.

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname und die Anschrift des Hundehalters angegeben werden.

Zudem sind die Daten des Hundes (Hunderasse, -farbe) und der Abmeldegrund anzugeben. Ggf. ist die Bescheinigung des Tierarztes nachzureichen. Wurde der Hund abgegeben, so ist der neue Halter (Name und Adresse) anzugeben.

Zusätzlich ist die Hundesteuermarke der Gemeinde Roggenburg zeitnah zurückzugeben! 

Bitte beachten Sie:

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Eine anteilige Erstattung nach Kalendermonaten ist nicht möglich.

Sofern Sie jedoch im Falle eines verendeten oder getöteten Hundes im laufenden Jahr erneut einen Hund anmelden, so fällt keine erneute Steuer an.

Ansprechpartner:

Annette Istl

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