Aus der Sitzung vom  27.05.2025

 

 Aufstellungsbeschluss „Bollentenne West“

Seit ca. 2017 beschäftigt sich die Gemeindeverwaltung mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes am südlichen Ortsrand von Schießen. Nachdem der benötigte Grunderwerb nun erfolgen konnte, hat sich der Gemeinderat mit der Erstellung des Bebauungsplanes befasst. Das Büro Glogger Architekten, Balzhausen, hat – nach verschiedensten Vorentwürfen – dem Gemeinderat nun einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Vorgesehen ist eine Mischung aus klassischen Einfamilienhäusern, Plätzen für eine verdichtete Bebauung und ein zentrales Mehrfamilienhaus. Vorgesehen sind auch 4 kleine Plätze für Modulhäuser. Architekt Gerhard Glogger hat die Anregungen aus der Diskussion gesammelt und wird den Entwurf gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung weiterentwickeln, so dass dieser in Kürze im Gemeinderat beschlossen und öffentlich ausgelegt werden kann. Als erstes Signal wurde durch den einstimmig gefassten „Aufstellungsbeschluss“ das Verfahren durch den Gemeinderat nun eröffnet.

 Bauantrag

Auf der Nordhälfte des Grundstückes Nelkenweg 17 soll ein Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz (künftig: Nelkenweg 19) entstehen. Die Besonderheit bei diesem Bauantrag ist, dass das gesamte Gebäude außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze liegt. Der aus dem Jahr 1974 stammende Bebauungsplan hat wohl eine damals über das Grundstück verlaufende Mittelspannungsleitung berücksichtigt. Diese Leitung ist schon seit Jahrzehnten abgebaut, so dass eine Bebauung grundsätzlich möglich ist. Allerdings hat der Gemeinderat sein Einverständnis in der letzten Sitzung daran geknüpft, dass die Bauherrschaft die Kosten für die Erschließung (Wasser- und Kanalanschluss) im Rahmen einer Vereinbarung übernimmt. Mittlerweile wurde das Vorhaben umgeplant – das Bauvorhaben nutzt nun die Erschließungseinrichtungen auf dem Anwesen Nelkenweg 17. Daraufhin hat der Gemeinderat sein Einverständnis einstimmig erklärt und die Befreiung von der Baugrenze erteilt.

 Rechenschaftsbericht

Kämmerer Johannes Stötter hat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 erstellt und den ausführlichen Rechenschaftsbericht dem Gemeinderat vorgestellt. Dieser hat nun den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des umfangreichen Zahlenwerks beauftragt.

 Entwicklung Müllgebühren

Nachdem die aktuellen Informationen des Abfallwirtschaftsbetriebes zu den künftigen Gebühren der Abfallbeseitigung mit der Bedarfsabfrage für die neuen Müllgefäße landauf / landab für teils emotionale Reaktionen gesorgt haben, hat Bürgermeister Mathias Stölzle hierzu den Gemeinderat über die Hintergründe der erheblichen Kostensteigerungen informiert, die zum überwiegenden Teil in keinem Zusammenhang mit der Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm stehen. Wäre die Gemeinde Roggenburg weiterhin für die Abfallentsorgung zuständig, müsste sie künftig sogar Gebühren erheben, die über den Sätzen des Abfallwirtschaftsbetriebes liegen.

Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat verschiedene Grundstücksangelegenheiten behandelt und den Auftrag zur Weiterentwicklung des Projekts „Bürgerwindkraftanlagen“ erteilt.