Aus der Sitzung vom 06.10.2026

 

Änderung Flächennutzungsplan

In vorangegangenen Sitzungen wurde mehrfach die 5. Änderung des Flächennutzungsplans behandelt. Unter anderem wurde nach dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss der Vorentwurf veröffentlicht und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In der aktuellen Sitzung wurden hierauf eingegangene Stellungnahmen geprüft und die öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander abgewogen. Im Anschluss wurde unter Berücksichtigung der beschlossenen Ergänzungen und Änderungen der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in allen Ortsteilen gebilligt. Es erfolgt eine weitere Veröffentlichung samt Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 Bebauungsplan „Bollentenne West“ in Schießen

Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans „Bollentenne West“ in Schießen ist nun auch abgeschlossen, es wurden keine wesentlichen, neuen Bedenken bzw. Anregungen vorgebracht. Vorhandene Einwendungen und Stellungnahmen wurden abgewogen. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan “Bollentenne West“ im Ortsteil Schießen, bestehend aus Planzeichnung mit Textteil und Satzung sowie Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.06.2026 mit redaktionellen Änderungen vom 06.10.2026 als Satzung. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan “Bollentenne West“ im Ortsteil Schießen der Gemeinde Roggenburg in Kraft.

 Baugesuche

Der Bauantrag zur Nutzungsänderung der 18 Monteurswohnungen zu einer Asylunterkunft in Schießen, Stoffenrieder Str. 28 wurde wiederholt behandelt. Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit die Nutzungsänderung mehrfach abgelehnt. Mit Datum vom 02.09.2026 hat das Landratsamt Neu-Ulm die beantragte Nutzungsänderung genehmigt. Bereits in der Vergangenheit hat der Gemeinderat die Änderung abgelehnt. Die Prüfung einer Anfechtungsklage gegen die Genehmigung kommt zum Ergebnis, dass nur sehr wenig Erfolgsaussichten bestehen. Aus diesem Grund nimmt der Gemeinderat den Bescheid des Landratsamtes zur Kenntnis, bleibt bei seiner ablehnenden Haltung, verzichtet jedoch auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Carport in Schießen, Mühlbergweg 4 wurde unter Auflagen zugestimmt.

 Antrag zur Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Triebweg in Schießen

Der Antrag wurde in der Sitzung vom 08.09.2026 zurückgestellt. Es wurde geprüft, ob für das gesamte Gemeindegebiet eine generelle Einführung Tempo 30 mit Ausnahme der überörtlichen Staats- und Kreisstraßen und ggf. Ortsverbindungsstraße möglich ist. Im Ergebnis ist dies rechtlich nicht möglich. Zur Behandlung des Antrags wurde im Vorfeld über einen Zeitraum von gut zwei Wochen eine Geschwindigkeitsmessung im Triebweg durchgeführt. Im Ergebnis bleiben die durchschnittlichen Geschwindigkeiten deutlich unter der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit, selbst eine Überschreitung von 30 km/h wurde nicht einmal festgestellt. Eine Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde nicht vorgenommen.

 Anfrage auf Geschwindigkeitsreduzierung in der Dirrfelder Straße in Biberach

Die Anfrage wurde in der Sitzung vom 08.09.2026 zurückgestellt. Es wurde geprüft, ob für das gesamte Gemeindegebiet eine generelle Einführung Tempo 30 mit Ausnahme der überörtlichen Staats- und Kreisstraßen und ggf. Ortsverbindungsstraße möglich ist. Im Ergebnis ist dies rechtlich nicht möglich. Eine Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde nicht vorgenommen.

 Antrag der Kath. Kirchenstiftung Meßhofen auf Baukostenzuschuss

Dem Antrag der Kirchenverwaltung Meßhofen auf Zuschuss für die Erneuerung der Fenster in der Sakristei der Pfarrkirche Meßhofen sowie der Erneuerung der Außentür für die Sakristei der Wannenkapelle wurde zugestimmt. Insgesamt wurden 786,20 EUR genehmigt.

 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Der Gemeinderat hat eine neue „Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Roggenburg“ erlassen. Die neuen Hebesätze betragen für die Grundsteuer A 680 v.H., für die Grundsteuer B 340 v.H. und für die Gewerbesteuer 360 v.H.. Die Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.

 Neufassung der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit bei der Gemeinde Roggenburg

Die aktuelle „Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit“ stammt aus dem Jahr 2015 und musste angepasst werden. Die mit dem Personalrat abgestimmte Neufassung inkl. redaktionellen Änderungen wurde beschlossen.

 Sonstiges/Verschiedenes

Zur Information wurden die Termine zum Volkstrauertag 2026 bekanntgegeben. Zudem wurde über eine neue Trassenführung Glasfaser um Schleebuch herum informiert. Damit soll sichergestellt werden, dass trotz laufender Sanierung der Kreisstraße NU2 der Anschluss an das Glasfasernetz für Schießen und Unteregg in dem von der Telekom genannten Zeitraum bis Ende des Jahres 2026 erfolgen kann.