Aus der Sitzung vom  06.05.2025

 

  Bauanträge

In der Sitzung wurden vom Gemeinderat zwei Baugesuche behandelt:

·         Auf der Nordhälfte des Grundstückes Nelkenweg 17 soll ein Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz (künftig: Nelkenweg 19) entstehen. Die Besonderheit bei diesem Bauantrag ist, dass das gesamte Gebäude außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze liegt. Der aus dem Jahr 1974 stammende Bebauungsplan hat wohl eine damals über das Grundstück verlaufende Mittelspannungsleitung berücksichtigt. Diese Leitung ist schon seit Jahrzehnten abgebaut, so dass eine Bebauung grundsätzlich möglich ist. Allerdings knüpft der Gemeinderat sein Einverständnis daran, dass die Bauherrschaft die Kosten für die Erschließung (Wasser- und Kanalanschluss) im Rahmen einer Vereinbarung übernimmt. Bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung wird das Baugesuch zurückgestellt.

·         Die Gemeinde Roggenburg stellt einen eigenen Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Meßhofen, Nordholzer Straße 39. Sollte das Landratsamt Neu-Ulm das Baugesuch ablehnen, da das vorliegende Geruchsgutachten einer Bebauung entgegensteht, behält sich der Gemeinderat ausdrückliche rechtliche Schritte gegen den Ablehnungsbescheid vor.

 Gemeindehaushalt 2025

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Prüfung des Haushaltsplanes 2025 durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamt Neu-Ulm und die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Damit sind die Grundlagen für die Bewirtschaftung des Gemeindehaushaltes gegeben.

 Fortschreibung Flächennutzungsplan

Die letzte größere Änderung des Flächennutzungsplans ist im Jahr 2013 erfolgt. Damit hatte sich die Gemeinde Roggenburg für bauliche Entwicklungen in den nächsten 10-15 Jahren gerüstet, was sich bisher auch bestätigt hat. Im Jahr 2016 folgt eine kleine Anpassung projektbezogener Sonderflächen, jedoch keine Änderung im Umfang der Baulandflächen.

Verschiedene Änderungswünsche und Bestandsveränderungen haben nun die Notwendigkeit ergeben, eine erneute Anpassung des Flächennutzungsplanes einzuleiten – der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, das Verfahren vorzubereiten und die Anpassungsbereiche zusammenzustellen.

Grundstückseigentümer bzw. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Roggenburg können begründete Anträge auf Änderung schriftlich bis zum 30.06.2025 bei der Gemeindeverwaltung, Bauamt, einreichen. Der Gemeinderat wird danach über die eingegangenen Anträge entscheiden und den Umfang der Aktualisierung des Flächennutzungsplanes festlegen.

 Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat verschiedene Grundstücksangelegenheiten behandelt.