14.12.2012:  Unternehmen sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden

 

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.

Die Gemeinde Roggenburg hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet Roggenburg. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Wir wollen die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte nötig, die sukzessive abgarbeitet werden müssen. Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfs nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Gemeindegebiet.

Unternehmen in der Gemeinde Roggenburg sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis 18. Januar 2013 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular vorbereitet: Siehe "Download" am Seitenende "Bedarfsermittlung Unternehmen".

Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei

Frau Martina Gröger, Breitbandbeauftragte, Tel. 07300-9696-21, martina.groeger@roggenburg.de