
Bekanntmachung:
ERSTE SATZUNG
zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) der Gemeinde Roggenburg
Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Roggenburg folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Roggenburg
§ 1
§ 5 Absatz 1 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer für die Gemeinde Roggenburg erhält folgende Fassung:
§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt
- für den ersten Hund 55,00 €
- für den zweiten Hund 75,00 €
- für jeden weiteren Hund 85,00 €
- für Kampfhunde
und gefährliche Hunde
im Einzelfall bis zu 750,00 €.
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
§ 2
Diese Änderung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Roggenburg, den 20.08.2025
Gemeinde Roggenburg
Mathias Stölzle
Erster Bürgermeister