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Bekanntmachung: 

ERSTE SATZUNG

zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) der Gemeinde Roggenburg

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Roggenburg folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Roggenburg

 

§ 1

§ 5 Absatz 1 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer für die Gemeinde Roggenburg erhält folgende Fassung:

§ 5      Steuermaßstab und Steuersatz

 

(1)      Die Steuer beträgt

  • für den ersten Hund                                    55,00 €
  • für den zweiten Hund                                 75,00 €
  • für jeden weiteren Hund                           85,00 €
  • für Kampfhunde 
    und gefährliche Hunde 
    im Einzelfall bis zu                                      750,00 €.

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

 

§ 2

Diese Änderung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

 

 Roggenburg, den 20.08.2025

Gemeinde Roggenburg

Mathias Stölzle
Erster Bürgermeister