Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des aktuellen Arbeitsstands des 
Kommunalen Wärmeplans gemäß § 13 Abs. 4 WPG

 

 

Der kommunale Wärmeplan der Kommunen Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Roggenburg und Unterroth dokumentiert die strategische Ausrichtung hin zu einer zukunftsfähigen, bezahlbaren und klimafreundlichen Wärmeversorgung der Region. Die zur Auslegung gebrachten Planungsunterlagen enthalten den aktuellen Arbeitsstand u.a. der sogenannten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete mit Zielszenario und Umsetzungsstrategie.

Für jedes ausgewiesene Gebiet wurde eine detaillierte Analyse in Form eines Steckbriefes erstellt, welche die Bestandsaufnahme, Potenzialanalyse, Zielszenario sowie konkrete Handlungsempfehlungen umfasst. Die Gebiete sind entsprechend ihrer technischen und wirtschaftlichen Eignung für eine netzgebundene oder dezentrale Wärmeversorgung klassifiziert. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die kommunale Wärmeplanung einem dynamischen Prozess unterliegt und sich verändernde Rahmenbedingungen auch in dezentral ausgewiesenen Gebieten die Realisierung von Wärmenetzen ermöglichen können.

Die Auslegungsunterlagen liegen in der Zeit

vom 16.10.2025 bis 17.11.2025

bei der Gemeindeverwaltung Roggenburg, Prälatenhof 2, 89297 Roggenburg, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Zusätzlich stehen die Unterlagen ab sofort unter folgendem Link digital zur Verfügung: www.ile-iller-roth-biber.de/projekte/laufende-projekte/kommunale-waermeplanung

Stellungnahmen und Anregungen können bis zum 17. November 2025 eingereicht werden. Diese sind elektronisch an martina.groeger@roggenburg.de oder schriftlich an die Gemeinde Roggenburg, Prälatenhof 2, 89297 Roggenburg zu richten. Bei postalischer Übermittlung sind die Postlaufzeiten zu berücksichtigen, um den fristgerechten Eingang sicherzustellen.

Nach Einarbeitung der Stellungnahmen wird der Kommunale Wärmeplan bis spätestens Ende Januar 2026 fertiggestellt und anschließend den Kommunalgremien zum Beschluss vorgelegt.

Wichtiger Hinweis:
Auch wenn der Begriff „Kommunale Wärmeplanung“ es anders vermuten lässt: Der Wärmeplan ist keine konkrete Planung, sondern muss vielmehr als eine Analyse mit Handlungsempfehlungen verstanden werden. Die ermittelten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete unterliegen keiner Umsetzungsverpflichtung, sondern zeigen lediglich auf, wo ein Wärmenetz auf Grund ingenieurstechnischer Kriterien möglich ist. Ob dort tatsächlich ein Wärmenetz umgesetzt werden kann, muss in einer nachfolgenden vertiefenden Machbarkeitsstudie untersucht werden. Daher können aktuell keine verbindlichen Aussagen über die Realisierung von Wärmenetzen getroffen werden. Der Wärmeplan liefert eine wichtige Datengrundlage für tiefergehende Detailuntersuchungen.

Roggenburg, den 09.10.2025

Gemeinde Roggenburg

 Mathias Stölzle
Erster Bürgermeister