08/2025: Abfallwirtschaftsbetrieb Bedarfsabfrage
Bürger erhalten eine neue Mülltonnen-Bedarfsabfrage
Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über geändertes Gebührensystem und bittet um zeitnahe Rücksendung des Tonnenbedarfs
Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden, für die der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB) ab 2026 die Abfallentsorgung übernimmt, bekommen noch einmal Post. Ab Montag, 28. Juli 2025, werden die neuen Bedarfsabfragen versendet. Dies ist notwendig, weil sich der zuständige Kreistagsausschuss nochmals intensiv mit dem neuen System befasst und Änderungen in der Gebührensatzung beschlossen hat. Alle bisher gespeicherten Daten aus der ersten Abfrage wurden gelöscht und alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihren Tonnenbedarf zeitnah zu melden.
Mit der Bedarfsabfrage informiert der AWB über die anstehenden Änderungen zum 1. Januar 2026 und fragt ab, welche Abfalltonnen die Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer künftig nutzen möchten. Mit dem mitgesendeten Formular oder online können die gewünschten Größen für die Restmülltonne und die Biomülltonne bestellt werden. Die Rückmeldung sollte möglichst zeitnah - innerhalb von 14 Tagen – nach Erhalt des Schreibens erfolgen.
Der AWB empfiehlt, sorgfältig zu prüfen, welche Tonnengröße für welches Grundstück sinnvoll ist. Eine größere Mülltonne mit weniger Leerungen kann unter Umständen günstiger sein, als eine kleinere Mülltonne mit häufigen Leerungen, das hängt vom individuellen Entsorgungsverhalten ab. Für Grundstücke mit einem sehr geringen Abfallaufkommen kann es gegebenenfalls auch sinnvoll sein, eine Behältergemeinschaft mit seinem Nachbarn zu bilden. Das neue Abfallsystem bezieht sich nur auf die Restmüll- und die Biotonne – bei Papiertonne und Gelber Tonne bzw. Gelbem Sack ändert sich nichts.
Weitere Informationen über die angebotenen Abfalltonnen und das neue Gebührensystem, die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) sowie einen Gebührenrechner, mithilfe dessen der individuelle Bedarf berechnet werden kann, gibt es im Internet unter: www.awb-neu-ulm.de\rueckuebertragung-1. Eine telefonische Beratung gibt es über die Hotline des AWB unter 07309/878-1700 (Mo.–Do.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr.: 8–12 Uhr)
Folgende Kommunen haben sich für eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis entschieden: Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Unterroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg und Weißenhorn.