08/2025: Digitale Lichtbilder Pflicht
Digitale Lichtbilder sind seit dem 01. Mai 2025 bei Beantragung von Personalausweisen und/oder Reisepässen Pflicht
Wer einen Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel beantragt muss seit dem 01. Mai 2025 ein digitales biometrisches Lichtbild eines zertifizierten Anbieters bei der Antragstellung zur Verfügung stellen. Papierfotos gehören seitdem der Vergangenheit an. Digitale, biometrische Passbilder sollen verhindern, dass Passfotos manipuliert oder gefälscht werden. Vor allem das sogenannte Morphing soll damit unterbunden werden. Dabei werden unterschiedliche Gesichter zu einem einzigen Bild kombiniert, wodurch die Gesichtszüge von zwei Menschen verschmelzen und beide Personen denselben Reisepass abwechselnd benutzen können.
Passfotos können auch weiterhin bei den bekannten Anbietern gefertigt werden, müssen aber von diesen per zertifizierter elektronischer Schnittstelle übertragen werden. Sie erhalten hierzu einen Data-Matrix-Code (ähnlich QR-Code) ausgehändigt, welchen das gemeindliche Bürgerbüro auslesen kann und somit das Bild gesichert direkt aus der Cloud ins Verfahren überträgt. Von Bürgerinnen und Bürgern selbst aufgenommene digitale Passfotos können ausnahmslos nicht akzeptiert werden.
Seit Ende Juli besteht nun auch im Roggenburger Bürgerbüro die Möglichkeit, ein biometrisches Lichtbild durch eine digitale Lichtbildaufnahme vor Ort anfertigen zu lassen. Für diesen Service, welcher durch die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro begleitet wird, fällt eine Gebühr von 6 Euro pro Lichtbild/Vorgang an. Die Gebühr ist deutschlandweit einheitlich in allen Einwohnermeldeämtern und Bürgerbüros, welche mit dem Aufnahmesystem PointID der Bundesdruckerei arbeiten.
Bitte beachten Sie jedoch: Für die erfolgreiche Erstellung eines solchen Fotos ist es erforderlich, dass die abzulichtende Person für einige Sekunden ruhig und mit neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera blickt. Zusätzlich wird im Erfassungsprozess eine leichte Kopfbewegung benötigt.
Bei kleinen Kindern kann dies häufig nicht zuverlässig gewährleistet werden. In der Praxis zeigt sich, dass viele Kinder z. B. den Mund verziehen, nicht ruhig genug sitzen oder den Anweisungen des Aufnahmesystems nicht folgen können. In diesen Fällen ist eine erfolgreiche Aufnahme dann leider nicht möglich.
Wir bitten Sie daher höflich, insbesondere bei jüngeren Kindern im Vorfeld zu prüfen, ob Ihr Kind die Anforderungen erfüllen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir darum, ein biometrisches Passfoto im Vorfeld weiterhin durch ein Fachgeschäft (z. B. Fotostudio) anfertigen zu lassen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Führerscheinanträge weiterhin ein biometrisches Bild im Papierformat benötig wird. Ein Ausdruck des von uns mit PointID erstellten Lichtbilds für diesen Zweck ist leider nicht möglich.