Wasserversorgungsanlage; Anzeigen
Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung einer Wasserversorgungsanlage muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Deswegen können Sie hier einfach und schnell einen Termin für das Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Standesamt) reservieren. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen über die vorzulegenden Dokumente und anfallenden Gebühren.
Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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