Aus der Sitzung vom 18.07.2023

Musikschule Weißenhorn

Seit vielen Jahren drängt die Musikschule Weißenhorn e.V. auf eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Roggenburg. Hintergrund ist, dass jährlich rund 30 Musikschülerinnen und –schüler aus Roggenburg Unterricht in Weißenhorn besuchen. In Summe belegen diese derzeit rund 8 sogenannte „Jahreswochenstunden“ – im Vorjahr waren es ca. 9 Jahreswochenstunden. Musikschüler aus Roggenburg zahlen zwar einen erhöhten Tarif für „Auswärtige“ der allerdings nicht kostendeckend ist. Der Musikschule entsteht pro Jahreswochenstunde ein ungedeckter Aufwand, der letztendlich von den Haushalten der beiden Trägergemeinden – der Stadt Weißenhorn und dem Markt Pfaffenhofen – zu tragen ist. Die Thematik beschäftigt die Mitglieder des Gemeinderates schon länger und wurde wiederholt bei Klausurtagungen sehr kontrovers diskutiert. Der Gemeinderat hat sich nun in öffentlicher Sitzung mit der Unterstützungsfrage beschäftigt. Das Gremium ist sich darin einig, dass eine volle Mitgliedschaft in der Musikschule mit allen Risiken eines Trägers die finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Auch für die Variante, dass die Gemeinde Roggenburg einen Beitrag in einer Höhe leistet, dass Schülerinnen und Schüler aus Roggenburg den gleichen Tarif wie Kinder aus Weißenhorn oder Pfaffenhofen zahlen, wird nicht weiterverfolgt. Der Finanzbedarf übersteigt schlicht die Möglichkeiten der Gemeinde Roggenburg. Mit einer Mehrheit von einer Stimme hat sich der Gemeinderat schließlich dafür ausgesprochen, dass sich die Gemeinde Roggenburg anteilig an den ungedeckten Kosten je Jahreswochenstunde für unsere Schülerinnen und Schüler in Höhe von jährlich maximal 500 € je Jahreswochenstunde beteiligt. Diese Regelung ist vorerst befristet auf 2 Jahre und soll dann evaluiert werden.

KiTa Schießen

Erneut stand der Vorschlag von KiTa-Leiterin Christine Harder zur Diskussion, das pädagogische Konzept für den Kindergarten Schießen so fortzuschreiben, dass aus einer Regelgruppe mit 25 Kindern eine Integrativ-Gruppe mit 15 Kindern gebildet wird. In dieser Gruppe können dann bis zu 5 Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf gut betreut werden. Ergänzend könnte dann am Kindergarten eine sogenannte „Naturgruppe“ mit mindestens 15 Plätzen eingerichtet werden. Die Naturgruppe ist so ausgerichtet, dass sich die Kinder tagsüber meist in der freien Natur aufhält und als Stützpunkt eine Art Bauwagen am Pfarrhof in Schießen bekommt. Mit diesem Konzept entstehen mindestens 5 neue Plätze, die auch dringend benötigt werden. Aktuell kann für 15 angemeldete Kinder in den Kindergärten Biberach und Schießen kein Betreuungsangebot unterbreitet werden – diese Warteliste wird durch angekündigte Zuzüge von Familien in die Gemeinde Roggenburg weiter wachsen. Der Gemeinderat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Vorschlag weiterzuverfolgen, die erforderlichen Absprachen mit der Fachaufsicht zu führen und die Zuschussfähigkeit der erforderlichen Investitionen mit der Regierung von Schwaben abzuklären. Dabei ist auch zu prüfen, ob sich Räumlichkeiten im Pfarrhof für Zwecke des Kindergartens nutzen lassen.

 Innenentwicklungskonzept Meßhofen

Die Frage, ob für den Gemeindeteil Meßhofen ein Innenentwicklungskonzept erarbeitet werden soll, hat der Gemeinderat nun einstimmig befürwortet. In einer gut besuchten Auftaktveranstaltung am 3. April im Musikerheim Meßhofen hat sich die Bürgerschaft eindeutig für diesen Weg ausgesprochen. In einem vorbereitenden Seminar der Schule für Dorf- und Landentwicklung Thierhaupten mit rund 20 Teilnehmern aus Meßhofen und dem Gemeinderat sind Schwerpunkte erarbeitet worden, die bei einer Weiterverfolgung des Konzeptes mit Priorität behandelt werden sollen. Die Dokumentation zum Seminar ist auf der Homepage der Gemeinde eingestellt. Als nächster Schritt wird nun eine Ausschreibung erfolgen, mit der ein Fachbüro ermittelt wird, welches dann gemeinsam mit der Bevölkerung das Innenentwicklungskonzept erarbeitet. Das Amt für Ländliche Entwicklung schätzt die Kosten für das Planungsbüro auf ca. 120. - 160.000 € und fördert diesen Betrag mit 69 % der Gesamtkosten. Der Restbetrag ist durch die Gemeinde Roggenburg zu übernehmen.

Feuerwehrgebührensatzung

Die „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Roggenburg“ ist in die Jahre gekommen und musste grundlegend überarbeitet und insbesondere die Gebührensätze neu berechnet werden. Der Gemeinderat hat den Satzungsentwurf einstimmig gebilligt, es gelten nun erhöhte Gebührensätze.

Bestattungssatzung

Im Vollzug unserer Bestattungssatzung haben sich im Praxisalltag Auslegungsfragen bezüglich der Anbringung der Gedenktafeln bei den Gemeinschaftsgrabstätten „Ruheobstgarten“ und „Urnenwiese“ ergeben. Diese Bestimmungen wurden neu gefasst, die Änderungssatzung durch den Gemeinderat beschlossen.

Entwicklung Gemeindehaushalt

Zum Stichtag 30.06. informiert Kämmerer Johannes Stötter über den Vollzug des Haushaltsplanes 2023. Die wesentlichen Kenndaten entwickeln sich plangemäß. Durch die späte Auszahlung staatlicher Zuwendungen und die frühe Besteuerung der Wassergebühren sind mitunter Zwischenfinanzierungen erforderlich. Bürgermeister und Gemeinderat zeigten sich über diese Entwicklung nicht begeistert.

Kommunale Wärmeplanung

Bürgermeister Mathias Stölzle informiert, dass die ILE Iller-Roth-Biber im Bereich der kommunalen Wärmeplanung einen Antrag nach der Kommunalrichtlinie des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vorgenommen hat und die Gemeinde Roggenburg von der interkommunalen Zusammenarbeit profitiert. Der Kostenanteil der Gemeinde Roggenburg wird sich voraussichtlich auf ca. 1.300 € belaufen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument für eine klimaneutrale Gemeindeentwicklung. Er liefert einen strategischen Fahrplan und Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende in den kommenden Jahrzehnten.

Darlehen Brunnenneubau

Für den Neubau des Trinkwasserbrunnens in Biberach rechnet die Gemeindeverwaltung mit Staatlichen Zuwendungen in Höhe von rund 680.000 € (70 % der förderfähigen Kosten). Die Auszahlung der Förderung wird sich über mehrere Jahre hinziehen und muss durch die Gemeinde zwischenfinanziert werden. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, hierfür entsprechende Darlehensangebote einzuholen. Der Gemeinde verbleiben Baukosten in Höhe von rund 290.000 €, die über ein zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern über eine Laufzeit von 20 Jahren finanziert werden sollen – der Gemeinderat hat auch dieser Vorgehensweise zugestimmt.

Im nichtöffentlichen Teil hat sich der Gemeinderat mit Vertragsangelegenheiten befasst und einen Auftrag zur Installation einer PV-Anlage mit einer Leistung von rund 18,5 kWp auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses in Meßhofen erteilt. Mit einem weiteren Auftrag wurde der Einbau eines EDV-Netzwerkes in der Grundschule Roggenburg vergeben. Abschließend wurde noch eine Grundstücksangelegenheit beraten.