Aus der Sitzung vom 12.09.2023

Ertüchtigung nicht ausgebauter Gemeindestraßen

Aus der Bevölkerung wird immer wieder der Wunsch geäußert, dass nicht ausgebaute Anliegerstraßen baulich ertüchtigt werden. Die Anlieger stören sich an der Staubentwicklung, Schlaglöchern und Schlammpisten. Aus Kostengründen soll allerdings kein Vollausbau nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgen. Gewünscht wird vielmehr eine Oberflächenbefestigung mit einfachen Mitteln, beispielsweise durch das Aufbringen einer einlagigen Asphaltschicht auf den vorhandenen Untergrund. Die Gemeindeverwaltung hat eine Kanzlei beauftragt, Lösungen für eine rechtssichere Kostenbeteiligung der Anwohner zu untersuchen. Rechtsanwalt Martin Glöggler hat hierzu eine rechtliche Einschätzung vorgenommen. Der Gemeinderat hat sich nach intensiver Diskussion darauf verständigt, dass freiwillige Vereinbarungen mit den betroffenen Anwohner in der Form städtebaulicher Verträge als mögliche Variante weiter untersucht werden sollen. Im ersten Schritt ist dazu eine Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich. Sollte das Einvernehmen des Landratsamtes hergestellt werden können, wäre es möglich, gemeinsam mit den Anwohnern von Straßenzügen, in denen ein erschließungsbeitragspflichtiger Ausbau aus Verjährungsgründen nicht mehr möglich ist, alternative Ertüchtigungen zu erarbeiten. Das Projekt kann aber nur in Straßen erfolgreich umgesetzt werden, bei denen alle Anwohner bereit sind, freiwillige Vereinbarung zur Beteiligung an den Kosten abzuschließen.

 

Innenentwicklungskonzept Meßhofen

Als nächster Schritt für die Erarbeitung eines Innenentwicklungskonzeptes für den Gemeindeteil Meßhofen ist nun eine Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich, um die fachliche Begleitung an ein Planungsbüro vergeben zu können. Das Amt für Ländliche Entwicklung hat hierzu Ausschreibungsunterlagen erstellt und diese im Gemeinderat erläutert. Allerdings hatte Projektbeauftragte Manuela Huber auch eine schlechte Nachricht mit dabei: Durch die Streichung von Bundeszuschüssen kann das Amt für Ländliche Entwicklung derzeit keine Förderzusage geben. Der Gemeinderat hat die Ausschreibungsunterlagen genehmigt. Die Ausschreibung selbst wird aber erst durchgeführt, wenn die Fördersituation geklärt ist.

 

Resolution „Förderung Ländliche Entwicklung“

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Bundeshaushaltes sieht massive Kürzungen im Förderbereich „Ländliche Entwicklung“ vor, unter anderem die vollständige Streichung des Sonderrahmenplans. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung noch wie folgt verpflichtet: „Bund und Länder sind gleichermaßen in der Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen. Gezielt zu diesem Zweck werden wir die Mittel jährlich dynamisch erhöhen. Wir wollen die Möglichkeiten der Infrastrukturförderung erweitern, deren Anwendbarkeit flexibilisieren und die mehrjährige Übertragbarkeit der Mittel sicherstellen. Der Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ wird aufgestockt und ausgebaut. Wir prüfen einen neuen Fördertatbestand „Regionale Daseinsvorsorge“. Der Gemeinderat hat sich daher einstimmig der Resolution des Bayerischen Gemeindetages angeschlossen, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, von den geplanten Kürzungen abzusehen.

 

Ertüchtigung der Kreisstraße NU 2

Der Landkreis plant, im kommenden Jahr die Kreisstraße zwischen Roggenburg und Schießen zu ertüchtigen. Grundsätzlich ist eine Erneuerung des Oberflächenbelages vorgesehen, in der Ortsdurchfahrt Schleebuch muss aufgrund des schlechten Straßenzustandes allerdings die gesamte Fahrbahn getauscht werden. Die Gemeinde wird in diesem Zusammenhang den Regenwasserkanal in der Ortsdurchfahrt erneuern (Eigenanteil der Gemeinde rund 310.000 €), Trinkwasserleitungen aus privaten Grundstücken in den öffentlichen Straßengrund verlegen (Eigenanteil rund 30.000 €) und den Gehweg im nördlichen Bereich sanieren (Eigenanteil rund 91.000 €).

Außerdem soll im Ortsteil Roggenburg im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßname der Geh- und Radweg bis zur Einmündung „Alleeweg“ verlängert werden. Neu diskutiert werden nun der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle Schleebuch Ost und die Errichtung einer neuen Bushaltestelle im Bereich der Mozartstraße in Roggenburg. Durch das Gesamtvolumen der Maßnahme könnten diese Haltestellen deutlich günstiger hergestellt werden, als bei einer Einzelbaumaßnahme. Allerdings liegen die Kostenberechnungen des staatlichen Bauamtes für diese Projekt noch nicht vor. Der Gemeinderat steht dem Bau der Bushaltestellen grundsätzlich positiv gegenüber, benötigt für eine endgültige Entscheidung allerdings noch Angaben zu den voraussichtlichen Baukosten.

 

Abfallgebühren

Der Kalkulationszeitraum für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Roggenburg läuft zum Jahresende aus, die Abfallgebühren mussten daher neu berechnet werden. Es ist voraussichtlich die letzte Gebührenkalkulation der Gemeinde Roggenburg – ab 2026 wird der Landkreis diese Aufgaben übernehmen und damit auch die Abfallgebührenabrechnungen durchführen. Erfreulicherweise errechnet sich keine Steigerung, die Gebühren können sogar leicht gesenkt werden

 

Aufforstung

Der Landkreis Neu-Ulm möchte sein Grundstück Fl.Nr. 1075, Gemarkung Schießen, aufforsten und hat dafür einen entsprechenden Antrag eingereicht. Die Gemeinde erhebt keine Einwendungen, zu den angrenzenden Feldwegen sind mindestens 3 Meter Abstand einzuhalten.

 

Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat die Aufträge für den Neubau des Trinkwasserbrunnens in Biberach erteilt. Die Firma Abt, Mindelheim, wird den Bestandsbrunnen zurückbauen und abdichten, den neuen Brunnen bohren und ausbauen und die geophysikalischen Untersuchungen sowie die Pumpversuche durchführen. Das Abschlussbauwerk und die Tiefbauarbeiten werden von der Firma Motz, Illertissen, ausgeführt und mit dem Rohrleitungsbau wurde die Firma Schütz, Boos, beauftragt. Ein weiterer Auftrag ging an die Firma ReQPlan aus Senden, die Schachtdeckel im öffentlichen Straßengrund sanieren wird. Außerdem hat sich der Gemeinderat mit der Ertüchtigung der Gemeindeverbindungsstraße von Roggenburg zur Klostermühle durch das Aufbringen einer zweilagigen Tränkdecke beschäftigt. Auch über eine Personalangelegenheit musste noch ein Beschluss gefasst werden.