Aus der Sitzung vom 10.10.2023

 

Kindertagesbetreuung

Herr Lothar Girrbach ist im Jugendamt des Landkreises Neu-Ulm u.a. mit der Jugendhilfeplanung betraut. Er hat den Gemeinderat über die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung in den kommenden Jahren informiert und daraus abgeleitet, wie sich die Bedarfe an Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen und insbesondere auch im Grundschulbereich entwickeln werden. Bei den Krippen- und Kindergärtenplätzen deckt sich die Einschätzung der Gemeindeverwaltung mit den statistischen Berechnungen von Herrn Girrbach: Es gibt noch für einige Jahre ein Defizit an Betreuungsplätzen. Die Gemeinde ist hier nicht untätig – derzeit läuft gemeinsam mit dem Kindergarten die Konzepterstellung für die Einführung einer Naturgruppe am Standort Schießen. Auch im Grundschulbereich steigt die Nachfrage nach Betreuungsangeboten, so musste heuer eine zweite „Langgruppe“ (Betreuung MO bis DO bis 16 Uhr) an der Grundschule eingerichtet werden. Gemeinsam mit der „Kurzgruppe“ (Betreuung bis 14 Uhr) können hier aktuell alle Nachfragen erfüllt werden. Ab 2026 muss die Gemeinde Roggenburg im Grundschulbereich auch eine Ferienbetreuung einführen – hier lässt sich noch überhaupt nicht einschätzen, wie viele Schülerinnen und Schüler hier Bedarf haben und welche Kosten auf die Eltern zukommen werden. Der Jugendhilfeplanung liegen für die Frage des Bedarfs einer Ferienbetreuung in Bayern noch keine Erfahrungswerte vor, konkrete Empfehlungen können daher nicht unterbreitet werden. Bei den Lösungsansätzen werden auch interkommunale Modelle zu diskutieren sein.

 

Antrag Flächennutzungsplanänderung

Die Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 1792/1, Gemarkung Schießen, hat den Antrag gestellt, dass das Grundstück bei der nächsten Flächennutzungsplanänderung als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen wird. Das Grundstück liegt im Bereich der Unteregger Mühle, der Flächennutzungsplan sieht für diesen Bereich „Flächen für die Landwirtschaft“ vor. Für das Wohngebäude der Antragstellerin ist die landwirtschaftliche Privilegierung längst entfallen, daher der Antrag. Ein Flächennutzungsplan spiegelt die Entwicklungsabsicht einer Gemeinde wieder. Es ist nicht im Sinne der Gemeinde, dass sich nicht privilegierte Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich verfestigen und Splittersiedlungen entstehen. Der Gemeinderat hat den Antrag letztendlich mehrheitlich abgelehnt.

 

Friedhofsgebühren

Turnusmäßig steht die Neukalkulation der Friedhofsgebühren an, diese bestehen aus der Gebühr für die Grabstelle, für das Leichenhaus und die Durchführung der Bestattung. Im Bereich der gemeindlichen Friedhöfe und Leichenhäuser sind in den Jahren 2022/23 Defizite in einer Gesamthöhe von rund 65.000 € aufgelaufen, die nicht durch die Gebühren gedeckt sind. Es ist im Bereich der Friedhöfe üblich, diese Defizite nicht auf den nächsten Kalkulationszeitraum zu übertragen, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln auszugleichen. Für den Kalkulationszeitraum schlägt Kämmerer Johannes Stötter dem Gemeinderat eine Erhöhung der Grabgebühren vor – diese Anpassungen werden ja alle zwei Jahre vorgenommen. Im Bereich der Leichenhäuser erfolgt eine Umstellung. Künftig wird je Sterbefall eine Vorhaltegebühr für die mögliche Inanspruchnahme – also die Vorhaltung der Aufbahrungsmöglichkeit – in Höhe von 100 € verrechnet, je angefangener Tag der tatsächlichen Nutzung kommen nochmals 50 € mit dazu. Nach kurzer Diskussion hat der Gemeinderat die Vorschläge so gebilligt, wobei im Bereich der Leichenhäuser die Forderung, einen besseren Grad der Kostendeckung anzustreben, weiterverfolgt werden soll – der tatsächliche Gebührenbedarf würde sich hier auf immerhin ca. 560 € / Sterbefall belaufen. Für den Kalkulationszeitraum 2024/25 verbleibt es beim Vorschlag des Kämmerers. Nicht erhöht werden die Bestattungsgebühren, also die Gebühr für die Aushebung der Grabstätte und die Grablegung – hier sind die aktuellen Ansätze noch kostendeckend. Die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Realsteuerhebesätze

Das Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuern steht den Gemeinden unmittelbar zu. Auch über die Hebesätze können die Gemeinden selbst entscheiden. Im Bereich der landwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) besteht in Roggenburg seit vielen Jahren ein Hebesatz von 380 v.H. – hier werden heuer Einnahmen in Höhe von knapp 45.000 € erzielt. Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 360 v.H. mit voraussichtlichen Einnahmen von 288.000 €. Bei der Gewerbesteuer beträgt der Hebesatz 330 v.H. – Gewerbesteueraufkommen voraussichtlich gut 700.000 €. In diesem Bereich könnte über eine moderate Anhebung nachgedacht werden – evtl. im Zusammenhang mit der Verbesserung der Infrastruktur durch den flächendeckenden Glasfaserausbau in den kommenden Jahren. Für 2024 verbleibt es bei den aktuellen Hebesätzen – der Gemeinderat hat beschlossen, keine Steuererhöhung vorzunehmen.

 

Zuschussantrag SV Biberach

Der Sportverein Biberach e.V. beantragt einen Investitionskostenzuschuss für den Austausch der Hallenbeleuchtung in der Sporthalle – diese soll auf LED-Technik umgerüstet werden. Nach den aktuellen Zuschussrichtlinien unterstützt die Gemeinde Roggenburg diese Maßnahme mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten. Es war im Gemeinderat unstrittig, dass die Mittel im kommenden Haushaltsjahr bereitgestellt werden. Für die vom Sportverein vorgesehenen Eigenleistungen akzeptiert die Gemeinde den jeweiligen vom BLSV anerkannten Facharbeiter-Stundensatz.

 

Jahresrechnung KiTa Biberach

Die Jahresrechnung 2022 für die Kindertageseinrichtung „St. Sebastian“, Biberach, liegt nun vor und wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Diese schließt in Einnahmen von 410.929,91 € und Ausgaben von 496.181,05 € ab – das Betriebskostendefizit fällt mit 85.251,14 € damit etwas höher als ursprünglich veranschlagt aus. Das Defizit trägt zu 80 % die Gemeinde Roggenburg, 20 % übernimmt die Diözese.

 

Im nichtöffentlichen Teil hat sich der Gemeinderat mit Grundstücksangelegenheiten befasst.