Innenentwicklungskonzept Meßhofen 

Als nächster Schritt für die Erarbeitung eines Innenentwicklungskonzeptes für den Gemeindeteil Meßhofen ist nun eine Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich, um die fachliche Begleitung an ein Planungsbüro vergeben zu können. Das Amt für Ländliche Entwicklung hat hierzu Ausschreibungsunterlagen erstellt und diese im Gemeinderat erläutert. Allerdings hatte Projektbeauftragte Manuela Huber auch eine schlechte Nachricht mit dabei: Durch die Streichung von Bundeszuschüssen kann das Amt für Ländliche Entwicklung derzeit keine Förderzusage geben. Der Gemeinderat hat die Ausschreibungsunterlagen genehmigt. Die Ausschreibung selbst wird aber erst durchgeführt, wenn die Fördersituation geklärt ist.

Resolution „Förderung Ländliche Entwicklung“

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Bundeshaushaltes sieht massive Kürzungen im Förderbereich „Ländliche Entwicklung“ vor, unter anderem die vollständige Streichung des Sonderrahmenplans. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung noch wie folgt verpflichtet: „Bund und Länder sind gleichermaßen in der Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen. Gezielt zu diesem Zweck werden wir die Mittel jährlich dynamisch erhöhen. Wir wollen die Möglichkeiten der Infrastrukturförderung erweitern, deren Anwendbarkeit flexibilisieren und die mehrjährige Übertragbarkeit der Mittel sicherstellen. Der Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ wird aufgestockt und ausgebaut. Wir prüfen einen neuen Fördertatbestand „Regionale Daseinsvorsorge“. Der Gemeinderat hat sich daher einstimmig der Resolution des Bayerischen Gemeindetages angeschlossen, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, von den geplanten Kürzungen abzusehen.