Aus der Sitzung vom 06.02.2024

Bauanträge

Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen seine Zustimmung erteilt:

  • Erweiterung des bestehenden Verladekühlraums um 12 Meter in der Stoffenrieder Straße 1, Schießen. Das Baugesuch war bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage behandelt worden.
  • Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Nebenräumen in Schießen, Tannenweg 6. Da das Bauvorhaben an einer nicht ausgebauten Kiesstraße liegt, sind Einschränkungen hinsichtlich der Befahrbarkeit, Beleuchtung, Müllabfuhr und Winterdienst, etc. hinzunehmen.
  • Erstellung eines Naturwagens zur Erweiterung des Kindergartens St. Marien in Schießen, Zum Pfarrhof 4.

 

Kontrovers diskutiert wurde der Antrag zur Nutzungsänderung der 18 Monteurwohnungen zu einer Asylunterkunft in Schießen, Stoffenrieder Straße 28. Das Landratsamt Neu-Ulm hat die Grundstückseigentümer aufgefordert, die Nutzungsänderung zu beantragen, da für ein Wohnheim für Flüchtlinge und Asylbewerber andere Brandschutzvorschriften gelten. Gleichzeitig hat das Amt in Aussicht gestellt, die Genehmigung hierfür zu erteilen. Für das Gebäude hatte vor etlichen Jahren bereits ein Vorbesitzer eine Baugenehmigung für die Nutzung als Asylunterkunft erhalten – Bürgermeister Mathias Stölzle informierte daher, dass die Bauwerber einen Rechtsanspruch auf die beantragte Nutzungsänderung haben. Mitglieder des Gemeinderates störten sich dennoch an der Art der Nutzung des Gebäudes in der Ortsmitte und insbesondere auch an der Tatsache, dass hier ein Mietvertrag abgeschlossen worden ist, obwohl noch baurechtliche Fragen offen waren. Mit 13 Stimmen wurde die Zustimmung zur Nutzungsänderung abgelehnt.

Für das Grundstück „Am Zimmerplatz 4“ wird die Errichtung einer Lagerhalle für einen Gartenbaubetrieb als Anbau an das Nachbargebäude beantragt. Das Gebäude ist sowohl von seiner Größe als auch von der geplanten Nutzung am Standort zulässig, benötigt aber eine Reihe von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Für die Fragen der Dachneigung und der Wandhöhe wurden die Befreiungen einstimmig erteilt. Der Anbau direkt an das Nachbargebäude ist kritisch, da der Bebauungsplan eine offene Bauweise vorsieht – hier sind die Grundzüge der Planung betroffen. Der Antrag diese Prüfung abschließend dem Landratsamt zu übertragen wurde mit 8 Stimmen abgelehnt. Auch die Befreiung von der Art der Dacheindeckung wird nicht erteilt – der Gemeinderat besteht darauf, dass das Gebäude sich hier an die Vorgaben des Bebauungsplanes hält.

 

Baugebiet Schießen

Am südlichen Ortsrand von Schießen soll ein kleines Baugebiet entstehen. Über die Größe wird im Gemeinderat schon längere Zeit diskutiert. Angedacht war zuletzt eine Beschränkung auf wenige Flächen. Die Eigentümergemeinschaft eines angrenzenden Grundstückes hat nun beantragt, dass auch diese Fläche wieder in die Planungen miteinbezogen wird. Die Gemeinderäte aus Schießen haben sich für die erneute Einbeziehung des Grundstücks ausgesprochen, dieser Empfehlung folgte der Gemeinderat nach kurzer Diskussion einstimmig. Voraussetzung ist, dass ein Grunderwerb zu vertretbaren Konditionen möglich ist.

 

Wasserversorgung - Grundgebühr

Im Vollzug der Gebührensatzung für die Trinkwasserversorgung sind zum Jahresende Fragen aufgetaucht, die vom Gemeinderat in der Januar-Sitzung entschieden worden sind. Die Verwaltung wurde in der letzten Sitzung beauftragt, eine klärende Satzungsänderung vorzubereiten. Dies ist mittlerweile erfolgt, die Satzungsänderungen wurden durch den Gemeinderat einstimmig verabschiedet.

 

Förderprogramm PV-Kleinstanlagen

Gemeinsam mit dem Netzbetreiber, der VNEW Weißenhorn, hat die Gemeinde Roggenburg im Jahr 2022 ein kleines Förderprogramm aufgelegt. Die Betreiber eines sogenannten „Balkonkraftwerkes“ werden für den Erwerb einer solchen Mini-PV-Anlage mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 100,00 € unterstützt. Bislang wurden 27 Anlagen bezuschusst – dieses Programm kann auch von Mietern genutzt werden. Der Gemeinderat hat das Förderprogramm für weitere 30 Anlagen genehmigt und wird entsprechende Haushaltsmittel bereitstellen.

 

Jahresbericht Abfallwirtschaft

In einer umfangreichen Sitzungsvorlage berichtete die Verwaltung über die Entwicklung der Müllmengen und die Annahme der Öffnungszeiten im Wertstoffhof. Im Jahr 2023 haben insgesamt 11.336 Personen (Vorjahr 10.521 Personen) den Wertstoffhof in Biberach besucht: Davon waren 2.049 Personen (VJ 2.084 Personen) an Mittwochabenden, 3.005 Personen (VJ 2.890 Personen) an Freitagnachmittagen und 6.282 Personen (VJ 5.547 Personen) an Samstagen auf dem Wertstoffhof. Die kostenpflichtige Annahme von Bauschutt auf dem Wertstoffhof war 2023 mit 33,33 to über dem Niveau des Vorjahres (25,81 to), die kostenlose Annahme von Grüngut mit 2.075,52 m³ war etwas rückläufig (VJ 2.198 m³). Die Restmüllmenge (Hausmüllabfuhr) belief sich im Jahr 2023 auf 420,32 to. Das Restmüllaufkommen lag jedoch auch 2023 mit 150 kg/Einwohner deutlich über dem Landkreisdurchschnitt. Bei der jährlichen Sperrmüllsammlung wurde im Gemeindegebiet lediglich 0,89 to Sperrmüll (Vorjahr 2,24 to) zu Hause abgeholt.

Ab dem Jahr 2026 werden die Aufgaben der Abfallwirtschaft vom Landkreis wahrgenommen, über den Ablauf der Umstellung werden die Betroffenen frühzeitig informiert.

 

Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben

Die einzelnen Verfahrensschritte zur Übernahme des Bereiches „Abfallwirtschaft“ durch den Landkreis Neu-Ulm verlaufen sehr konstruktiv und transparent. Der Gemeinderat hatte nun über den Abschluss von Vereinbarungen über kommunale Beistandsleistungen zu entscheiden – darunter fallen u.a. das Einsammeln illegaler Müllablagerungen, die Sauberhaltung von Containerstandorten, die Bereitstellung von Daten, etc. Ebenso stand der Vertrag zur Verpachtung des Wertstoffhofes an den Abfallwirtschaftsbetrieb zur Beratung und Entscheidung an. Alle vorliegenden Entwürfe fanden die Zustimmung des Gemeinderates.

Als neuer Sachverhalt wurde das Thema „Windeltonne / Windelsack“ angesprochen – hier wünscht sich die Gemeinde Roggenburg ein Verfahren durch den Abfallwirtschaftsbetrieb. Diese Fragestellung ist in die Gespräche einzubringen.

Die Gemeinde Roggenburg zahlt als freiwillige Leistung an die Vereine, die Altmetalle sammeln, derzeit einen Zuschuss in Höhe von 20,45 € / t. Dieses Verfahren wird der Abfallwirtschaftsbetrieb nicht fortführen. Nach kurzer Diskussion hat sich der Gemeinderat darauf verständigt, ab 2026 einen Förderbetrag von 25 € je gesammelter Tonne Altmetall zu gewähren, die Mittel werden im „Fördertopf Vereine“ zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang wurde aus der Mitte des Gemeinderates angeregt, auch für die Vereine, die Altpapier sammeln, ein Fördersystem zu überlegen.

 

Grundwasserschonende Landbewirtschaftung

Die Gemeinde Roggenburg hat 2018 in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern ein neues Konzept für die Ausgleichszahlungen für landwirtschaftliche Flächen in den gemeindlichen Wasserschutzgebieten (Schutzzone II) erarbeitet und mit den Bewirtschaftern freiwillige Vereinbarungen abgeschlossen. Grundlage für die Entschädigung sind die bei Bodenproben gemessenen Stickstoffwerte. Die Verwaltung informierte über die Ergebnisse der Bodenproben. Die durchschnittlichen Ergebnisse des Nitrat-Stickstoffgehaltes (Nmin) liegen in diesem Jahr im Wasserschutzgebiet Schießen bei 22,85 kg/ha (Vorjahr: 15,5 kg/ha), im Wasserschutzgebiet in Roggenburg bei 42,00 kg/ha (Vorjahr 29,75 kg/ha) und im Wasserschutzgebiet Biberach bei 33,82 kg/ha (Vorjahr 42,09 kg/ha). Die Höchstgrenze beträgt jeweils 70,0 Nmin kg/ha. Der Gemeinderat hat die Informationen zur Kenntnis genommen. In diesem Jahr wurden Entschädigungen in Höhe von 9.544 € ausgezahlt. Die Kosten der Bodenuntersuchungen liegen bei 2.550 €.

 

Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung 2024 ist für Freitag, 25.10.2023, 19:30 Uhr, im Vereinsheim in Schießen vorgesehen. Um Beachtung des Termins wird bereits jetzt gebeten.

 

Ertüchtigung Sirenenstandorte

Im Gemeindegebiet Roggenburg alarmieren Sirenen in den Ortsteilen Biberach, Ingstetten, Meßhofen, Roggenburg und Schießen die Feuerwehren und warnen die Bevölkerung vor Katastrophen. Für die Alarmierung der Einsatzkräfte spielen die Sirenen nur noch eine untergeordnete Rolle, da die Feuerwehrleute Großteils über Meldeempfänger und ergänzend über Smartphone-Apps erreicht werden. Zur Warnung der Bevölkerung sollen die Sirenenstandorte beibehalten und möglichst ertüchtigt werden. Die Anlagen stammen aus den 60er- und 70er Jahren und sind durchwegs veraltet. Die Integrierte Leitstelle Donau-Iller wird voraussichtlich im IV. Quartal 2025 die bisherige analoge Alarmierung durch eine digitale Technik ablösen – spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen alle Sirenenstandorte über eine neue Steuerungstechnik verfügen – dabei muss auch die überall veraltete Elektro-Installation erneuert werden. In Simulationsmodellen wurde geprüft, ob durch den Einsatz moderner Sirenen eine Verbesserung in der Alarmierung erreicht werden kann. Insbesondere in den großen Ortsteilen Biberach und Schießen wäre eine Ertüchtigung der Anlagen dringend erforderlich, um auch die Randbereiche gut abzudecken. Die Investitionskosten werden sich auf rund 63.000 € belaufen, die staatliche Förderung beträgt knapp 11.000 €. Unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, eine Ertüchtigung der Sirenenstandorte durch die Ablösung der veralteten Motor-Sirenen hin zu Lautsprecher-Sirenen weiter zu verfolgen.

 

Im nichtöffentlichen Teil hat sich der Gemeinderat mit Grundstücksangelegenheiten befasst und die Verträge zur Grünflächenpflege mit den aktuellen Dienstleistern verlängert. Neu abgeschlossen wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Naturenergie Zeilinger UG. Das Büro berät und unterstützt die Gemeinde Roggenburg in den Fragen einer gemeinwohlorientierten Ausrichtung erneuerbarer Energien – insbesondere bei der Windkraft.