Aus der Sitzung vom 04.04.2023

Bauanträge

Dem Bauantrag zur Nachgenehmigung zum Neubau eines Geräteschuppens am Standort Unteregger Mühle 1 hat der Gemeinderat unter Auflagen zugestimmt. Das Objekt liegt baurechtlich im Außenbereich, so dass die Privilegierung durch das Landratsamt besonders geprüft werden muss.

Auch der Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohnungen, Tiefgarage mit 8 Stellplätzen, sowie 8 oberirdischen Stellplätzen in Biberach, Dirrfelder Straße 8, fand die Zustimmung des Gemeinderates. Zu diesem Objekt lag bereits eine Bauvoranfrage vor. Die Frage ob sich der Baukörper städtebaulich in die Umgebung einfügt wurde mittlerweile durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Der Bauantrag entspricht hinsichtlich des Baukörpers im Wesentlichen der Bauvoranfrage. Allerdings sieht der Gemeinderat die nun erfolgte Reduzierung der Stellplätze kritisch. Bezüglich der Oberflächenentwässerung wurden ergänzende Auflagen beschlossen.

 

Gemeindehaushalt 2023

Der Gemeinderat hat mit dem Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes die Weichen für die Bewirtschaftung in diesem Jahr gestellt und die Schwerpunkte für die Investitionen und Unterhaltsmaßnahmen in diesem Jahr beschlossen. Der neue Haushalt hat ein stolzes Gesamtvolumen von 10,9 Mio. Euro, wovon 7,0 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt und 3,9 Mio. € auf den Vermögenshaushalt entfallen. Die Gemeinde plant in diesem Jahr mit einem Gewerbesteueraufkommen von 650.000 € (Vorjahr 580.000 €), die Grundsteuer bringt Einnahmen von 332.100 € (Vorjahr 331.000 €). Die Einkommensteuerbeteiligung erreicht in diesem Jahr den erfreulichen Höchstwert von 2,0 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) und der Freistaat Bayern wird Schlüsselzuweisungen in Höhe von 839.112 € (Vorjahr 801.308 €) überweisen. Größter Posten auf der Ausgabenseite ist leider wieder die Kreisumlage mit einem neuen Rekordwert von 1.585.728 € (Vorjahr 1.428.132 €), der vermutlich auch in den Folgejahren weiterhin steigen wird. Die Gemeindeverwaltung wird die Einnahmenseite stets im Blick haben und auf der Ausgabenseite entsprechend umsichtig sparsam agieren.Die freiwilligen Ausgaben – insbesondere die Unterstützung der Vereine und Verbände – werden grundsätzlich in unveränderter Höhe auch in diesem Jahr fortgeführt. Die Schwerpunkte der Investitionen werden in diesem Jahr sein:

  • Abwasserbeseitigung
    Zweckverband Klärschlammverbrennung: Eigenvermögensumlage Erwerb Verbrennungsofen Klärschlammverwertung
    KA Biberach: Erweiterung Blitzschutzanlage
    KA Biberach: Tausch Gebläse Lüftung
    KA Schießen: Tausch Belüfterplatten
    KA Schießen: Phosphatfällstation
    Prozessleitsystem Pumpwerke
    Sanierung Schachtdeckel
    Wasserrechtliche Verfahren
  • Bauhof Meßhofen
    Ergänzung Ausstattung
    Sektionaltor
  • Breitbandausbau
    Weitere Projektbegleitung Gigabitausbau
  • Bushaltestellen
    Fahrradabstellplätze
  • Energiewende
    Erwerb Genossenschaftsanteil ILE-Iller-Roth-Biber Bürgerenergie eG
    Potenzialanalyse Freiflächen-PV und Windenergie
    PV-Anlage KiTa Biberach (Planung)
    PV-Anlage KiTa Schießen
    PV-Anlage FF Biberach
    PV-Anlage FF Ingstetten (Planung)
    PV-Anlage FF Meßhofen
    PV-Anlage FF Schießen/Archiv
    PV-Anlage Hochbehälter Roggenburg 2
    Zuschussantrag für Erstellung kommunale Wämeplanung
  • Feuerwehren
    Beschaffung HLF 20 FF Biberach (Beladung)
    Ergänzung Ausstattung
    Verhandlungsverfahren HLF 20 FF Biberach (Fahrgestell und Aufbau)
    Telefonanschluss FF-Gerätehaus Meßhofen
  • Friedhof
    Ertüchtigung Leichenhaus Ingstetten (Malerarbeiten)
  • Gemeindeverwaltung
    Aufrüstung Server
    Ersatzbeschaffung Möbel
  • Gewässerunterhalt
  • Grunderwerb
    Ausgleichsflächen
    Tauschflächen
    Flächen für Baugebiete Meßhofen und Schießen
    Flächen für Radweg Biberach – Kreisverkehr Meßhofen
  • Grundschule Roggenburg
    LAN-Verkabelung und Ausstattung Klassenzimmer mit WLAN
  • Investitionszuschüsse
    „Fördertopf“ für Vereine
    Zuschuss an Vereine für Investitionsmaßnahmen
    Förderung Mini-PV-Anlagen
  • Katastrophenschutz
    Beschaffung Zapfwellengeneratoren
    Notstromanschluss FF-Gerätehäuser
  • Kindergärten
    KiGa Biberach: Abschluss Baumaßnahme Erweiterung und Umbau
     KiGa Schießen: Sonnenschutz
  • Planungskosten
    Schaffung von Bauland in Meßhofen
    - auch Geruchsgutachten
    - auch Gutachten HQ 100
    Bebauungsplan „Klosterschlucht“ Schießen
    Bebauungsplan Landkäserei Herzog
    Radverkehrskonzept
  • Projekte
    Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen Wasserschutzgebiete
    Innenentwicklungskonzept Meßhofen
    externer Informationssicherheitsbeauftragter
    externer Datenschutzbeauftragter
    Familienstützpunkt
    Fahrradreparaturstation am Veranstaltungsparkplatz Roggenburg
    Feldwegeunterhalt durch Jagdgenossenschaften
    Flächenermittlung für Einführung Gesplittete Abwassergebühr
    Gut alt werden können in Roggenburg
    Helferkreis Asyl
    Integrierte Ländliche Entwicklung Iller-Roth-Biber
    Musikschule Weißenhorn e.V.
    Premiumspazierwanderwege
    Roggenburg hilft
    Skateranlage Schießen
    „Streuobst für alle“
    Umsetzungsvorbereitungen Rückübertragung Abfallwirtschaft
  • Straßensanierung im gesamten Gemeindegebiet
    Auch: Tränkdecke Abt-Lienhardt-Weg bis Liegewiese
  • Wasserversorgung
    Beschaffung Schieberdrehgerät
    Ergänzung Geräte
    Ersatzpumpe Hochbehälter Roggenburg 1
    Rückbau und Neubau Trinkwasserbrunnen Biberach
    Sanierung Brunnen 1 Schießen
    UV-Anlage Hochbehälter Roggenburg 2
    Wasserrechtliche Verfahren
  • Winterdienst
    Ersatzbeschaffung Salzstreuer

Der IST-Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2023 beträgt 1.850.303,40 €. Davon sind 1.728.947,40 € der Ertüchtigung der gemeindlichen Wasserversorgung zuzuordnen. Für den Baumaßnahme am Kindergarten Schießen und für den Breitbandausbau 1 sind noch 121.356 € abzuzahlen.

Im Haushaltsplan 2023 sind insgesamt 1.601.853 € als Darlehensaufnahme veranschlagt.

Die Kreditermächtigung von insgesamt 1.219.000 € in der Haushaltssatzung 2022 wurde nicht in Anspruch genommen und wird auch nicht als Haushaltseinnahmerest ins Jahr 2022 mitgenommen.

Unter Zugrundelegung einer Tilgung von 693.421,04 € wird die Gemeinde am Ende des Haushaltsplanes 2023 einen voraussichtlichen SOLL-Schuldenstand von 2.758.735,36 € haben. 

Bei einem Einwohnerstand von 2.783 (Stand 30.06.2022) ergibt dies eine Pro-Kopf-Verschuldung von 991 € je Einwohner.

Damit wird die Gemeinde bei der Pro-Kopf-Verschuldung deutlich über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden liegen. Bei kreisangehörigen Gemeinden von 1000 Einwohner bis unter 3000 Einwohner beläuft sich die durchschnittliche Verschuldung auf ca. 669 € je Einwohner (Quelle: Landesamt für Statistik, Stand 30.06.2021). Der Landesdurchschnitt aller Gemeindegrößenklassen beträgt 834 € kommunale Schulden je Einwohner.

Werden die Darlehen zur Vorfinanzierung bis Vereinnahmung der staatlichen Zuwendung für den Neubau des Trinkwasserbrunnen Biberach sowie für den Grundstückserwerb für Baugebiete bis zum Verkauf der Bauplätze bei der Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung nicht berücksichtigt, so ergäbe sich bei einem Schuldenstand von 1.642.882,36 € (davon 1.346.526,36 € langfristige Finanzierungen im Bereich Wasserversorgung) eine Pro-Kopf-Verschuldung von 590 € je Einwohner (davon Wasserversorgung 483 € je Einwohner). Die Gemeinde würde damit unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden liegen.

Der Rücklagenstand zum Beginn des Jahres 2023 beträgt 79.436,02 €. Am Ende des Haushaltsjahres 2023 wird die Allgemeine Rücklage mit ca. 300.000 € angesetzt.

Im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026 sind Investitionen in Höhe von rund 11,9 Mio. € eingestellt.

 

Im nichtöffentlichen Teil hat die Firma BSB5 Abwassertechnik einen Situationsbericht über den Zustand der Abwasserbeseitigungsanlagen gegeben und zu den kurz- und mittelfristig anstehenden Verbesserungs- und Unterhaltungsmaßnahmen informiert. Dabei war auch die Umrüstung von Komponenten der Abwasserbeseitigung auf einen Notbetrieb bei länger andauerndem Stromausfall ein wichtiges Thema. Erste Beschlüsse konnten dazu noch in der Sitzung gefasst werden. 

Beschlossen wurde eine Darlehensaufnahme zur Finanzierung eines Grunderwerbs, weiterhin wurden verschiedene Grundstückangelegenheiten behandelt. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen sind zwei Bewerbungen eingegangen. Nachdem die Gemeinde hierfür zwei Personen benennen muss, wurde beschlossen, beide Bewerber in die Vorschlagsliste aufzunehmen.