Ertüchtigung Wasserversorgung - Information zur Beitragserhebung des Verbesserungsbeitrags

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Wie bereits im Mitteilungsblatt 9/2022 berichtet, wurden die endgültigen Beitragssätze beschlossen. Die endgültigen Beträge liegen um rund 10 % höher, als im Jahr 2019 kalkuliert. Dadurch fällt die Schlusszahlung etwas höher aus, als das früher geschätzte letzte Drittel der Vorauszahlungen. Zur Abrechnung wird jeder Grundstückseigentümer in den nächsten Monaten einen abschließenden Bescheid erhalten.

Als letztes hat nun der Ortsteil Meßhofen Ende Februar 2024 die Abrechnungsbescheide erhalten mit Zahlungsfälligkeit bis zum 10. April 2024.

Bitte beachten Sie, dass die Beträge nicht abgebucht werden. Wir bitten um fristgerechte Überweisung.

Hinweis: Für vereinzelte Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet konnte dieser Beitrag bisher noch nicht abgerechnet werden. Hier werden die Abrechnungsbescheide noch in den nächsten Wochen folgen.

Als Abrechnungsgrundlage gilt die Grundstückssituation (Grundstücksgröße und Gebäudebestand) im September 2022. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein neues Beitragsrecht – Änderungen danach müssen mit diesem Rechtsstand beurteilt werden.

Sofern Sie Fragen zur Beitragserhebung haben, gibt Ihnen das Bauamt, Frau Istl (TelNr. 07300/9696-13, annette.istl@roggenburg.de) gerne weitere Auskunft.

Sofern Sie Fragen zur Zahlung und/oder Stundung haben, gibt Ihnen die Kämmerei, Herr Stötter (TelNr. 07300/9696-15, johannes.stoetter@roggenburg.de) gerne weitere Auskunft.

 

Wir haben hierzu das Informationsblatt zur Thematik des Verbesserungsbeitrags aktualisiert.

Dieses Informationsblatt finden Sie hier auf dieser Seite zum Download.